Im Beruf: Schwanger: Arbeitgeber informieren

Schwanger: Arbeitgeber informieren

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Muss ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? Und wann?

Auch wenn es ratsam ist, die Schwangerschaft seinem Arbeitgeber zu melden, besteht keine Verpflichtung dazu – und damit auch keine bestimmte Frist, die Du hier zu beachten hast.

Nähere Informationen und warum es dennoch sinnvoll ist, die Schwangerschaft Deinem Chef mitzuteilen, findest Du in diesem Artikel.

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Dich beschäftigen im Moment Fragen bezüglich Deiner Schwangerschaft und Deiner Arbeit. Es ist vermutlich nicht einfach, einen Überblick über die beruflichen Regelungen zu bekommen. Klick an, welche Themen Dich interessieren: ➡️ Sieben Fragen & sieben Antworten direkt auf Deinen Bildschirm!
Grundsätzlich gilt: Wegen der Schwangerschaft dürfen Dir im Beruf keine Nachteile entstehen!

1/7 Arbeitgeber: Wann und wie soll ich ihn informieren?

Was sagt der Gesetzgeber?

Wie schnell eine werdende Mutter ihren Arbeitgeber über ihren Zustand informieren soll, ist im Gesetz nicht genau festgelegt.
Die Information muss jedoch rechtzeitig erfolgen, um Mutterschaftsurlaub nehmen zu können.

Eine Ausnahme besteht, wenn die Frau und das ungeborene Kind durch die Arbeitstätigkeit ionisierender Strahlung ausgesetzt ist. Dann ist sie verpflichtet, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren, sobald sie von ihrem Zustand weiß (Art. 8 Gesetz 151/2001).

Das Gesetz soll die Schwangerschaft sowie die Gesundheit der Frau und des ungeborenen Kindes schützen. Daher dürfen Dir auch per Gesetz keinerlei Nachteile entstehen, wenn du Deine Schwangerschaft mitteilst.


📗 Lesetipp:

Warum überhaupt den Chef informieren?

Vielleicht machst Du Dir Sorgen, wie Dein Arbeitgeber reagieren könnte und überlegst deshalb, warum es überhaupt notwendig ist, ihn zu informieren.

Der Vorgesetzte muss über die Schwangerschaft Bescheid wissen, damit er alle Regelungen zum Schutz der Mutterschaft in vollem Umfang und zu Deinem Wohl umsetzen kann. Denn durch eine Schwangerschaft können für ihn gewisse Pflichten und für Dich zusätzliche Rechte entstehen. Wenn Du z.B. eine Tätigkeit ausübst, die körperlich anstrengend oder gefährlich ist, kann Dein Arbeitgeber sich nach geeigneteren Aufgaben umsehen. Deshalb ist es sinnvoll, Deinen Chef oder Deine Chefin früher oder später zu informieren.

Falls Du Angst vor dem Gespräch mit Deinem Arbeitgeber hast, kannst Du gerne zu den Beraterinnen von Pro Femina e.V. Kontakt aufnehmen! Sie können mit Dir das Gespräch vorbereiten und über Deine Rechte sprechen!

Schreib zum Beispiel per Mail 📩 oder vereinbare einen Telefontermin 📞 mit einer Beraterin

Wann ist der beste Zeitpunkt zum Verkünden der Schwangerschaft?

Dir bleibt es überlassen, wann Du sagen möchtest, dass Du schwanger bist. Es gibt viele unterschiedliche Faktoren, die Du individuell gewichten kannst.

  • Manche Frauen möchten die kritischen ersten 12 Wochen erst einmal gut hinter sich bringen. Denn in dieser Zeit ist das Fehlgeburtsrisiko noch höher als im weiteren Verlauf der Schwangerschaft.
  • Andere Frauen rechnen mit einer positiven Reaktion der Vorgesetzten und möchten die Neuigkeit gleich erzählen.
  • Manche informieren die Unternehmensleitung aus Gründen der Fairness lieber früher als später, um Unmut über einen überraschenden „Ausfall“ zu vermeiden.
  • Andere wiederum geben aus persönlichen Gründen erst sehr viel später bekannt, dass sie ein Kind erwarten.

Jede dieser Herangehensweisen hat ihre Berechtigung und ist vor dem Gesetz zulässig.

ℹ️ Übrigens: Wenn eine Schwangere z.B. unter starker Übelkeit leidet und sie sich deshalb krank meldet / schreiben lässt, muss sie auch hier nicht ihre Schwangerschaft offenbaren. Vielmehr erhält der Arbeitgeber eine Krankmeldung, auf der nur Beginn und Ende der Krankheit vermerkt sind, ohne dass angegeben wird, um welche Krankheit es sich handelt.

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ℹ️ Übrigens: Schon im Bewerbungsgespräch muss eine Frau nicht auf Fragen nach einer möglichen Schwangerschaft oder Familienplanung eingehen – solche Fragen sind generell unzulässig (Art. 37 der Verfassung/Gesetzesdekret 198/2006). Hier ist es sogar erlaubt, bewusst eine Schwangerschaft zu verheimlichen.


Mögliche Sonderfälle – wie gehe ich mit ihnen um?


Ein Sonderfall zur Mitteilung der Schwangerschaft liegt vor, wenn der Arbeitsvertrag bereits gekündigt wurde, ohne dass der Betrieb von der Schwangerschaft wusste. Hier ist schnelles Handeln angesagt.
Wenn Du dem Arbeitgeber dann Deine Schwangerschaft mitteilst (am besten schriftlich), kann die Kündigung unwirksam sein.

Vielleicht arbeitest Du auch derzeit nicht, sondern befindest Dich gerade in Elternzeit. Und nun hast Du festgestellt, dass Du ein weiteres Kind erwartest.

Gerne kannst Du Dich mit allen Fragen und Sorgen, die Dich rund um die Schwangerschaft momentan beschäftigen, an die Beraterinnen von Pro Femina e.V. wenden. Sie sind gern für Dich da!

  • 📩 Schreib einfach von Deiner Situation – zum Kontaktformular. Du erhältst von einer Beraterin eine persönliche Antwort. 📲 Oder schnell und einfach – zur WhatsApp-Beratung.
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