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Wie viel kostet mich eine Abtreibung?
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Die Kosten einer Abtreibung liegen in Deutschland meist zwischen 350 Euro und 700 Euro.
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Der genaue Preis hängt von der Methode, der Schwangerschaftswoche und auch dem Arzt ab.
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Normalerweise trägt die Frau die Kosten selbst. Wenn sie aber nicht genug Einkommen hat, kann es sein, dass der Eingriff von der Krankenkasse bezahlt wird.
Weitere Infos findest Du in unserem Artikel.
Abtreibungskosten-Rechner: Wie viel kostet eine Abtreibung? Wer bezahlt eine Abtreibung?
In diesem Selbsttest bekommst Du Antwort auf alle Fragen zu Deiner persönlichen Situation!
Wie viel wĂĽrde mich eine Abtreibung kosten? Gibt es in Deutschland eine KostenĂĽbernahme des Schwangerschaftsabbruchs durch die Krankenkasse? Werden die Kosten auch unter 18 Jahren ĂĽbernommen? Was kostet die Abtreibungspille oder ein chirurgischer Schwangerschaftsabbruch?
Wie viel kostet eine Abtreibung und wovon hängt der Preis ab?
In Deutschland liegt der Preis zwischen 350 Euro und 700 Euro.
Folgende drei Faktoren beeinflussen die genaue Kostenhöhe für einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland:
- đź©ş Nicht alle Abtreibungsmethoden kosten das Gleiche:
Die Absaugmethode ist die weitaus gängigste Methode. Da hier eine Narkose notwendig ist, unterscheidet sie sich im Preis von einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch. Mehr dazu findest Du weiter unten. - 🕰 Die Schwangerschaftswoche beeinflusst die Wahl der Methode:
Innerhalb der gesetzlichen Frist für einen straffreien Abbruch kommen zunächst beide Abtreibungsmethoden in Frage. Ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche ist aus medizinischen Gründen kein medikamentöser Abbruch mehr möglich. Mehr dazu findest Du weiter unten. - 👨‍⚕️ Der durchführende Arzt entscheidet:
Je nach den Untersuchungen, die der durchführende Arzt für notwendig hält, sowie der Narkose, die er gegebenenfalls verwendet, kommen unterschiedliche Kosten zustande. Jeder Arzt hat nach der in Deutschland gültigen Gebührenordnung für Ärzte auch einen gewissen Spielraum bei der Abrechnung. Daher können die Kosten von Arzt zu Arzt unterschiedlich sein.
📖 Tipp: Die 10 häufigsten Fragen zum Schwangerschaftsabbruch
Was kosten die verschiedenen Abtreibungsmethoden?
Je nach Methode fallen in Deutschland die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs unterschiedlich aus:
- Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch (ambulant, zumeist durch Mifegyne® ): zwischen 350 und 500€
- Operativer Schwangerschaftsabbruch (Absaugmethode oder Ausschabung): zwischen 500 und 700€
Dabei sind also die Kosten eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs etwas geringer als die für einen operativen. Die medikamentöse Methode ist jedoch aus medizinischen Gründen nicht die komplette Zeitspanne, in der man abtreiben kann, möglich.
Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs unter 18 Jahren
Die Kosten für eine Abtreibung bei Mädchen beziehungsweise minderjährigen Frauen unter 18 sind genau so hoch, wie bei volljährigen Frauen. Das bedeutet im Einzelnen:
- Eine Abtreibung mit 15 oder 16 kostet grundsätzlich genauso viel wie mit 18 oder mehr Jahren.
- Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch kostet zwischen 350 und 500€.
- Ein operativer Schwangerschaftsabbruch kostet zwischen 500 und 700€.
Unterschiedlich im Vergleich zu einer Abtreibung über 18 sind jedoch die gesetzlichen Regelungen, unter welchen Umständen eine Abtreibung überhaupt erlaubt ist.
Mehr dazu findest Du hier:
- Darf ich unter 18 abtreiben? Erfahren es meine Eltern? – zur Gesetzeslage
- 🙎‍♀️ Jung und schwanger: Was sind meine Möglichkeiten? – Selbsttest
KostenĂĽbernahme durch die Krankenkasse
Wer bezahlt in Deutschland eigentlich eine Abtreibung?
Wann muss eine Frau die Kosten selbst bezahlen und wann gibt es eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse? Und wie beantrage ich die Übernahme der Kosten? Alle wichtigen Erklärungen und weiterführende Informationen über die Regelung für die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland findest Du nachfolgend:
- Die drei Regelungen der KostenĂĽbernahme einer Abtreibung
- Wann ĂĽbernimmt die Krankenkasse die Kosten?
- Berechnung der im Einzelfall geltenden Einkommensgrenze
- Was bedeutet kurzfristig verwertbares Vermögen?
- Antrag auf KostenĂĽbernahme
- KostenĂĽbernahme bei privater Krankenkasse und ohne Krankenversicherung
- Wie viele Abtreibungen zahlt die Krankenkasse?
- Abtreibung selber zahlen: Wer zahlt – die Frau oder der Mann?
Die drei Regelungen der KostenĂĽbernahme einer Abtreibung
Die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs ist in Deutschland recht komplex geregelt. Es gibt drei Regelungen, die im individuellen Fall greifen können:
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Immer dann, wenn ein Schwangerschaftsabbruch gesetzlich nicht rechtswidrig ist, weil eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt, zahlt die Krankenkasse. In diesem Fall zählt die Abtreibung als Kassenleistung. Diese Regelung greift allerdings in vergleichsweise wenigen Fällen.
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Möglichkeit 2 – Bei finanzieller Not: Kostenübernahme Abtreibung indirekt durch die Krankenkasse
Wenn als Indikation die Beratungsregelung vorliegt, aber eine Frau als finanziell notleidend gilt, bezahlt das Bundesland den Eingriff, vermittelt durch die Krankenkasse. Dafür wird jährlich eine bestimmte Einkommensgrenze festgesetzt, von der die Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch durch das Bundesland abhängt.
Es kann dabei vorkommen, dass eine Frau zunächst die Kosten vorstrecken muss. Denn die Erstattung durch die Krankenkasse muss zwar zuvor beantragt werden, erfolgt bei Bewilligung aber erst im Nachhinein.
Weiter unten kannst Du mehr darĂĽber lesen, wann die Krankenkasse oder das Bundesland die Abtreibung ĂĽbernimmt.
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In allen anderen Fällen bezahlt die Frau die Abtreibung selbst. Das gilt, wenn es sich um eine Abtreibung nach Beratungsregelung handelt und die Frau nicht als finanziell notleidend eingestuft wird.
NatĂĽrlich kommt es dabei auch vor, dass nicht die Frau selbst, sondern zum Beispiel der Vater des Kindes oder die Eltern der jungen Frau die Kosten ĂĽbernehmen. Hier kannst Du mehr zum Thema Abtreibung selbst zahlen lesen.
Wann ĂĽbernimmt die Krankenkasse die Kosten?
In bestimmten Fällen kann eine Frau über die Krankenkasse die Übernahme der Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs beantragen. Die Kostenübernahme erfolgt dann, wenn die betreffende Frau als finanziell notleidend eingestuft wird und die Krankenkasse das Geld deshalb vom Bundesland zurückerhalten kann.
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Als finanziell notleidend gilt eine Frau:
- wenn ihr Nettogehalt geringer ist als die in ihrem Fall geltende Einkommensgrenze
- und wenn sie außerdem über kein kurzfristig verwertbares Vermögen verfügt.
Die finanziellen Möglichkeiten des Kindesvaters oder anderer Familienmitglieder finden dabei keine Berücksichtigung. Weiter unten erklären wir die Berechnung der Einkommensgrenze im Einzelnen.
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In diesem Fall ist die Abtreibung sozusagen als eine Sozialleistung zu sehen, die aus Steuergeldern finanziert wird. Die Krankenkasse fungiert dabei nur als Mittler zwischen Frau und Land und rechnet die Kosten im Nachhinein mit dem Bundesland ab. Deshalb wird häufig nur von einer Kostenübernahme der Abtreibung durch die Krankenkasse gesprochen.
Berechnung der im Einzelfall geltenden Einkommensgrenze
Die Einkommensgrenze wird individuell berechnet. Dabei gibt es einen Sockelbetrag, der ab einer gewissen Miethöhe und pro Kind erhöht wird.
Ein Modell zur Erklärung:
Für die Berechnung der Einkommensgrenze im konkreten Einzelfall stellen wir uns eine klassische Waage mit zwei Waagschalen vor. Nachfolgend erklären wir zunächst das grundsätzliche Rechenmodell, machen zum besseren Verständnis eine Beispielrechnung und bieten Dir die Möglichkeit einer individuellen Berechnung Deiner Situation.
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Auf der linken Seite der Waage wird das individuelle Nettogehalt der Frau in die Waagschale gelegt.
In die rechte Waagschale legen wir den allgemein festgelegten Sockelbetrag plus Mietposten plus Kinderposten:
- 💶 Der Sockelbetrag, den die Frau sozusagen für sich persönlich zur Verfügung haben sollte, beträgt momentan 1.446 € (Stand: 01.07.2024).
- 🏡 Wenn eine Frau zur Miete wohnt und dabei mehr als 424 € Miete monatlich bezahlt, so wird dieses „Mehr“ an Miete als Mietposten aufgeschlagen – um bis zu maximal 424 €.
- 👶 Für jedes Kind, das im Haushalt der Frau lebt, werden jeweils 343 € als Kinderposten angesetzt.
Nun schauen wir uns das Ergebnis an:
- Wenn die Waage auf der linken Seite weiter unten steht, also das Nettogehalt der Frau höher ist bzw. schwerer wiegt als die Summe der für sie zu veranschlagenden finanzielle Belastung, so zahlt die Frau selbst.
- Wenn die Waage rechts weiter unten steht, also die angenommene finanzielle Belastung der Frau höher ist bzw. schwerer wiegt als das zur Verfügung stehende Nettogehalt, wird die Abtreibung von der Krankenkasse bzw. vom Bundesland übernommen.
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Eine Frau bezieht zum Beispiel 1.700 € Nettogehalt im Monat. Sie bezahlt 500 € Miete* und hat ein Kind, das in ihrem Haushalt lebt.
- Auf der linken Seite der Waage steht also das Nettogehalt in Höhe von 1.700 €.
- Auf der rechten Seite der Waage stehen 💶 1.446 € Sockelbetrag + 🏡 76 € Mietposten + 👶 343 € Kinderposten = 1.865€
Die rechte Seite wiegt um 165 € schwerer als die linke. In diesem Fall senkt sich die Waage also auf der rechten Seite. Die Kosten für die Abtreibung werden über die Krankenkasse vom Bundesland getragen.
*FĂĽr unser Rechenbeispiel haben wir die Kaltmiete zugrunde gelegt. Bitte erkundige Dich fĂĽr Deinen Fall bei Deiner Krankenkasse.
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Wenn Du möchtest, können wir diese Rechnung auch mit Deinen Angaben für Dich durchführen. Fülle dafür einfach unseren Abtreibung Kostenrechner aus. Daraufhin erhältst Du eine sofortige Auswertung per E-Mail. Du kannst Dich auch direkt an eine Expertin aus dem Pro Femina e.V. Beratungsteam wenden.
Was bedeutet kurzfristig verwertbares Vermögen?
Wenn eine Frau über ein kurzfristig verwertbares Vermögen verfügt, welches höher ist als der Freibetrag von 5.000 €, zahlt sie den Schwangerschaftsabbruch selbst, unabhängig von ihrem Nettogehalt. „Kurzfristig verwertbares Vermögen“ kann zum Beispiel das Guthaben auf dem Konto sein.
Für jedes Kind, das im Haushalt der Frau lebt, erhöht sich der Freibetrag um 500 €.
Antrag auf KostenĂĽbernahme
Wenn eine Frau gesetzlich versichert ist, so kann sie diesen Antrag bei ihrer eigenen Kasse stellen. Falls sie privat oder gar nicht krankenversichert ist, kann sie für die Übernahme der Kosten eine beliebige gesetzliche Krankenkasse auswählen, zum Beispiel die AOK, die Barmer oder die TK.
Jede Kasse hat fĂĽr die Beantragung ein eigenes Verfahren beziehungsweise ihre eigenen Formulare. In der Regel muss sich die Frau per Mail, Telefon oder auch direkt vor Ort an die jeweilige Kasse wenden, um die entsprechenden Unterlagen anzufordern.
KostenĂĽbernahme bei privater Krankenversicherung und ohne Krankenversicherung
Ein Sonderfall kann entstehen, wenn die Frau aus verschiedenen Gründen nicht gesetzlich versichert ist. Wir erklären, wie eine Kostenübernahme einer Abtreibung gemäß der oben beschriebenen Regelung trotzdem möglich sein kann:
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Wenn eine Frau als finanziell notleidend eingestuft wird, jedoch über keine Krankenversicherung verfügt, kann sie dennoch einen Antrag auf Kostenübernahme für einen Abbruch nach der Beratungsregelung stellen – und zwar bei einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl.
Dies ist deshalb möglich, weil die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nicht aus den finanziellen Mitteln der Krankenkasse selbst bezahlt werden. Vielmehr übernimmt das jeweilige Bundesland die Kosten und erstattet sie der Krankenkasse zurück.
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Wenn eine Frau privat versichert ist, aber nach den oben genannten Kriterien als finanziell notleidend eingestuft wird, kann sie die KostenĂĽbernahme fĂĽr eine Abtreibung ebenso beantragen, wenn diese nach der Beratungsregelung erfolgt. Dabei kann sie sich eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen.
FĂĽr diese Krankenkasse ist der Betrag dabei ein durchlaufender Posten: Sie bekommt das Geld von dem Bundesland wieder, in dem die Frau wohnt.
Wie viele Abtreibungen bezahlt die Krankenkasse?
Wenn Du bereits einen Schwangerschaftsabbruch hinter Dir hast und nun ein zweites Mal in dieser Situation bist, fragst Du Dich vielleicht: „Wie oft übernimmt die Krankenkasse eine Abtreibung?"
Vielleicht hast Du in diesem Zusammenhang weitere Sorgen oder Du fragst Dich beispielsweise, ob mit wiederholten Abtreibungen gesundheitliche Folgen einhergehen können.
Abtreibung bezahlen: Wer zahlt – die Frau oder der Mann?
Weil zu einer Schwangerschaft doch immer zwei gehören, könnte man sich die Frage stellen, ob eine Frau die Abtreibung wirklich selber bezahlen muss oder ob mit dem Vater des Kindes nicht noch jemand anderes zahlungspflichtig sein könnte?
Abtreibung bezahlen: Hat der Vater Pflichten?
Theoretisch kann die Frau - wie in allen anderen Belangen ihres Privatlebens - um eine finanzielle Unterstützung für eine Schwangerschaftsabbruch bitten. Tatsächlich ist es aber so, dass sich alle gesetzlichen Regelungen zur Kostenübernahme alleine auf die schwangere Frau beziehen.
Das bedeutet, dass der Vater des Kindes keinerlei Pflichten hat, finanziell eine Abtreibung mitzutragen. Auch spielt sein Einkommen keine Rolle bei den Berechnungen rund um die Kostenübernahme – selbst, wenn die beiden verheiratet sind.
Anders sieht es aus, wenn die Frau sich fĂĽr das Kind entscheidet: Dann ist der Vater gesetzlich dazu verpflichtet, fĂĽr das gemeinsame Kind finanziell Sorge zu tragen.
Durch die Frage, wer die Abtreibung bezahlt, kann sich möglicherweise offenbaren, dass die Gründe für die Abtreibung sehr viel mit der Partnerschaft zu tun haben. Viele Frauen nennen die Beziehungssituation als eine ihrer Hauptsorgen, warum sie an eine Abtreibung denken.
Falls auch Dir momentan vor allem die Partnerschaft Sorgen bereitet und Du Dich fragst, wie Du damit am besten umgehen kannst, kannst Du diese Selbsttests machen:
- 🧔🏻‍♂️ Was tun, wenn er das Kind nicht will?
- 👩‍❤️‍👨 Schwanger von Affäre – und jetzt?
- 🙎🏻‍♂️ Anerkennung der Vaterschaft: Was tun, wenn es Probleme mit dem Vater gibt?
Das ist alles so kompliziert! Was nun?
Vermutlich ist die momentane Situation für Dich aufreibend und belastend – es kann gut sein, dass Du noch gar nicht weißt, wie es mit Deiner Schwangerschaft weitergehen soll.
- ⚖️ Wenn Du Dich fragst: Soll ich abtreiben, ja oder nein? – Mach hier den Abtreibungstest
Falls Du über Deine Gedanken und das, was Dich gerade bewegt, gerne mit einer erfahrenen und außenstehenden Person sprechen möchtest, wende Dich gerne an die Beraterinnen von Pro Femina e.V. Sie nehmen sich gerne Zeit für Dich, um Deine Situation genau anzuschauen und nach Lösungen zu suchen, die Dir helfen.
Weitere Themen fĂĽr Dich:
FAQs
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Die Kosten einer Abtreibung liegen in Deutschland zwischen 350 und 700 Euro, auch für unter 18 Jährige. Normalerweise trägt die Frau die Kosten selbst. Bei einem geringeren Einkommen übernimmt eventuell die Krankenkasse die Kosten – eine Einschätzung gibt der Kostenrechner.
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Der genaue Preis hängt von der Methode, der Schwangerschaftswoche und dem Arzt ab. Ein operativer Schwangerschaftsabbruch ist meist etwas teurer, da eine Narkose benötigt wird – er ist jedoch länger möglich. Insgesamt ist es ratsam, diese Entscheidung nicht vom Preis abhängig zu machen.
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Bei einem geringeren Einkommen kann es sein, dass die Krankenkasse die Abtreibungskosten übernimmt. Dabei gibt es einen Sockelbetrag, der ab einer gewissen Miethöhe und pro Kind erhöht wird. Durch den Kostenrechner ist eine erste Einschätzung möglich, ob die Kosten im individuellen Fall übernommen werden.
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