Infos und Hilfen: Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung

126922412 | Marie C Fields | shutterstock.com

Wer gilt als Vater des Kindes und wie kann die Vaterschaft anerkannt werden?

Mach den Selbsttest:🙎🏻‍♂️ Anerkennung der Vaterschaft: Was tun, wenn es Probleme mit dem Vater gibt?

  • In Italien und Südtirol gilt als Vater des Kindes derjenige, der das Kind gezeugt hat.
  • Es wird zwischen ehelichen und nicht-ehelichen Kindern unterschieden. Bei verheirateten Frauen gilt der Ehemann prinzipiell als Vater des Kindes. Bei nicht-eheliche Kinder ist eine Anerkennung der Vaterschaft notwendig.
  • Durch die Anerkennung der Vaterschaft gibt es finanzielle und rechtliche Folgen für Kind und Vater. Bei allen rechtlichen Regelungen gilt das Kindeswohl als entscheidend.

Nähere Infos zur Vaterschaftsanerkennung, wann sie notwendig ist oder was passiert, wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will, findest Du hier im Artikel.

Anerkennung der Vaterschaft: Was tun, wenn es Probleme mit dem Vater gibt? – Dein Selbsttest

Du bist selbst betroffen von diesem Thema? Wenn Du möchtest, kannst Du hier 3 Angaben zu Deiner persönlichen Situation machen. Du erhältst dann innerhalb weniger Sekunden eine beraterische Auswertung auf Deinen Bildschirm!

1/3 Die Situation mit dem Vaters des Kindes:

Wann muss ich die Vaterschaft anerkennen lassen?

Wer gilt als Vater des Kindes?

Früher unterschied das Gesetz zwischen zwei Definitionen der Vaterschaft: legitime und natürliche Vaterschaft. Heute wird jedoch nur noch zwischen ehelichen und nicht-ehelichen Kindern unterschieden. Beide Kinder haben die gleichen Rechte.
Ehelich gezeugte Kinder sind gemäß Art. 231 des Gesetzesdekrets 154 automatisch Kinder des Ehemannes. Für nicht-eheliche Kinder ist eine Anerkennung der Vaterschaft notwendig, damit Vater und Kind ihre Rechte und Pflichten füreinander wahrnehmen können.

Welche Folgen hat eine Vaterschaftsanerkennung?

Durch die Anerkennung der Vaterschaft entstehen für das Kind bestimmte Ansprüche dem Vater gegenüber:

  • Unterhalt und Pflege
  • Erbanspruch
  • Recht auf Umgang mit dem Vater und mit Verwandten

Unterhalt und Pflege

Vater und Kind sind füreinander unterhaltspflichtig. Das heißt, dass der Vater Unterhalt für das Kind zahlen muss. Die Unterhaltspflicht dauert bis zur Volljährigkeit des Kindes, bzw. solange es kein Einkommen hat.
Im Familienrecht versteht man unter Unterhalt nicht nur die Grundbedürfnisse (wie Nahrung, Kleidung usw.), sondern es gehört auch dazu, das Kind zu unterrichten, zu erziehen und moralisch zu unterstützen.

Der Anteil des Unterhalts steht im Verhältnis zur beruflichen Leistungsfähigkeit des Vaters. Verfügt er nicht über ausreichende Mittel, sieht das Gesetz vor, dass die nächsten Verwandten von ihm (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern...) die notwendigen Mittel bereitstellen. (Art. 316-bis Zivilgesetzbuch)

Auch das Kind kann dem Vater gegenüber unterhaltspflichtig werden, sobald es volljährig ist.



Erbanspruch

Durch die Vaterschaftsanerkennung, die auch nach dem Tod des Vaters möglich ist, hat das Kind die gleichen Rechte wie ein eheliches Kind und gilt daher in jeder Hinsicht als Erbe.



Umgangsrecht / Besuchsrecht

Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater sowie mit beiden Zweigen der Familie (Großeltern, Onkel usw.).

Mit der Anerkennung der Vaterschaft geht auch die elterliche Verantwortung einher. Das Sorgerecht wird zwischen den Eltern aufgeteilt, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe für eine Einschränkung vor.

Nähere Informationen findest Du auch hier:
Elterliche Verantwortung/Sorgerecht

Bei der Vaterschaftsanerkennung steht nach dem Wunsch des Gesetzgebers immer das Wohl des Kindes im Fokus. Das Kind hat ein Recht darauf, seine Abstammung zu kennen und Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben.

Wie funktioniert eine Vaterschaftsanerkennung?

Bei ehelich gezeugten Kindern gilt der Ehemann automatisch als Vater des Kindes. Die Anmeldung des Kindes kann durch ein Elternteil mit den entsprechenden Ausweisdokumenten erfolgen.

Bei nicht ehelichen Kindern kann die Vaterschaft entweder vor oder nach der Geburt des Kindes anerkannt werden. Sie muss freiwillig erfolgen und in öffentlicher Form beurkundet werden. Diese Beurkundungen sind beim Standesamt oder vor der Geburt auch bei einem Notar möglich. Vater und Mutter müssen persönlich erscheinen.
Erfolgt die Anmeldung des Kindes nur durch die Mutter, ist eine Vaterschaftsanerkennung auch später noch möglich. Dann ist die Zustimmung der Mutter erforderlich.

Für eine Vaterschaftsanerkennung müssen die Eltern mindestens 16 Jahre alt sein. Unter 16 Jahren braucht es eine Genehmigung vom Gericht.

Vielleicht fragst Du Dich auch, welchen Nachnamen das Kind annehmen kann?

Wenn beide Elternteile bei der Anmeldung des Kindes anwesend sind, kann es die Nachnamen beider Elternteile in der von ihnen festgelegten Reihenfolge annehmen oder den Nachnamen von nur einem Elternteil.

Erfolgt die Vaterschaftsanerkennung des Kindes zu einem späteren Zeitpunkt, kann der Nachname des Vaters noch ergänzt werden.

Was, wenn er die Vaterschaft nicht anerkennen will?

Wenn der biologische Vater des Kindes die Vaterschaft nicht anerkennen will, kann sie gerichtlich festgestellt werden. Du kannst als Mutter in diesem Fall vor dem zuständigen Gericht im Namen des Kindes Klage auf Vaterschaftsanerkennung erheben.

Wie wird die Vaterschaft festgestellt?

Die Aussage der Mutter, dass sie eine oder mehrere sexuelle Kontakte mit dem Vater hatte oder mit ihm zusammenlebte, allein reicht nicht aus, um die Vaterschaft zu beweisen. In der Regel ist ein Bluttest mit DNA-Nachweis durch einen, vom Gericht beauftragten Sachverständigen erforderlich.

Das Gesetz kann nicht verlangen, dass Blutproben entnommen werden. Allerdings legt das Gericht eine Verweigerung des Tests als Anerkennung der Vaterschaft aus.
Um eine Klage auf Anerkennung der Vaterschaft zu erheben, ist die Hilfe eines Anwalts erforderlich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für das Verfahren Prozesskostenhilfe (PSS) zu beantragen.


Womöglich befindest Du Dich gerade in der herausfordernden Situation, dass der Vater des Kindes ablehnend auf die Schwangerschaft reagiert hat und seinen Teil der Verantwortung nicht übernehmen will. Vielleicht bist Du daher im Augenblick noch unsicher, ob Du das Kind behalten wirst oder wie Du alles schaffen kannst.
🧔🏻‍♂️ Was tun, wenn er das Kind nicht will? – zum Selbsttest
👩‍👦Schwanger und (vielleicht) alleinerziehend – zum Artikel

Vaterschaftsanerkennung: Gegen den Willen der Mutter möglich?


Nach Artikel 250 des Zivilgesetzbuches muss die Mutter grundsätzlich in die Vaterschaftsanerkennung einwilligen.

Der biologische Vater des Kindes kann jedoch ebenfalls Klage auf Vaterschaftsanerkennung beim Jugendgericht erheben. Beweismittel ist wiederum ein Vaterschaftstest, welcher vom Gericht angeordnet wird, sofern er nicht bereits vorhanden ist.

Wenn in diesem Prozess die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird, so hat er alle Rechte und Pflichten eines Vaters.

Verheiratet und schwanger von einer Affäre – Vaterschaft regeln

Wenn Du als Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet bist, gilt zunächst Dein Ehemann als Vater. Das gilt auch, wenn das Kind von einem anderen Mann ist, es sei denn, der leibliche Vater erkennt die Vaterschaft an.

  • Falls der Ehemann berechtigte Zweifel daran hat, der biologische Vater des Kindes zu sein, kann er die Vaterschaft anfechten.

    Allerdings muss er das innerhalb von einem Jahr in den ersten fünf Lebensjahren des Kindes tun. Diese einjährige Frist beginnt mit dem Moment, in dem der Ehemann den ersten begründeten Zweifel an seiner Vaterschaft hat (z.B. wenn er erfährt, dass seine Frau fremdgegangen ist).

    Diese Frist dient dem Schutz des Kindes.

    Für die Klage beim Familiengericht benötigt er stichhaltige Beweise (z.B. den Beweis, dass er zum Zeugungszeitpunkt keinen sexuellen Verkehr mit seiner Frau hatte oder es kein Zusammenleben gab oder er im Zeitraum der Empfängnis impotent war oder er keine Kenntnis von der Schwangerschaft hatte), sonst wird seine Klage abgewiesen.

    Wird die Klage zugelassen, ordnet das Gericht die Erstellung eines Vaterschaftstest an. Dadurch wird die Vaterschaft festgestellt.

  • Vielleicht möchte der biologische Vater des Kindes selbst als rechtmäßiger Vater anerkannt werden. Was dann?

    Eine Vaterschaft kann generell nicht anerkannt werden, wenn bereits eine Vaterschaft besteht. Wenn der biologische Vater ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Vaterschaft des Ehemannes der Frau hat, kann er diese Vaterschaft wegen Wahrheitswidrigkeit (siehe Art. 263 des Zivilgesetzbuchs) anfechten.

    Dies ist nur innerhalb eines Jahres, nachdem bereits ein Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wurde, möglich.

    Diese Klage setzt voraus, dass genügend Beweise vorliegen, die Zweifel an der Richtigkeit der Vaterschaft begründen.

    Vielleicht befindest Du Dich noch vor der Frage, wie Du mit der ganzen Situation umgehen willst. Du hast von Deiner Schwangerschaft erfahren und vielleicht noch mit keinem darüber gesprochen. Tipps und Hilfen findest Du hier:

    👩‍❤️‍👨 Selbsttest: Schwanger von Affäre – und jetzt?

Schwanger und die Beziehung ist kompliziert?

Vielleicht erlebst Du Deine Beziehungssituation im Augenblick als kompliziert und verschiedene Gedanken bewegen Dich. Es kann sein, dass Ihr noch nicht lange ein Paar seid und es daher noch nicht absehbar ist, wie die Beziehung weitergeht. Oder als möglicher Vater kommen mehrere Männer infrage.
Aus welchen Gründen Du auch immer hier liest: Wahrscheinlich wünschst Du Dir klare Verhältnisse, um Dein Kind möglichst behütet und versorgt zu wissen. Du machst Dir verantwortungsvolle Gedanken und setzt Dich mit verschiedenen Möglichkeiten auseinander, doch der Blick in die Zukunft fällt Dir zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht sehr schwer.

In einer solchen Situation kann es guttun, über das, was Dich momentan bewegt, mit einer erfahrenen und doch außenstehenden Person in Austausch zu kommen. Gerne kannst Du Dich an die Beraterinnen von Pro Femina e.V. wenden – wenn Du das möchtest: 📩 Schreib einfach von Deiner Situation - zum Kontakt

Oder Du nutzt unsere digitalen Beratungsangebote:
🧑‍⚕️ (Vielleicht) schwanger: Wann sollte ich zum Frauenarzt gehen? – zum Selbsttest
⚖️ Wenn Du vor der Frage stehst: „abtreiben: ja oder nein?“ – mach den Abtreibungstest
👥 Welcher Typ bin ich und welche Fähigkeiten können mir jetzt helfen? – zum Persönlichkeitstest für schwangere Frauen

Auch interessant:

Neuen Kommentar schreiben

Hier hast Du die Möglichkeit, Deine Geschichte zu teilen, anderen Frauen Mut zu machen oder den Artikel zu kommentieren.