Kündigung möglich? Schwanger in der Probezeit

Schwanger in der Probezeit

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Was muss ich beachten, wenn ich während der Probezeit schwanger werde?

  • Du kannst während der Schwangerschaft in der Probezeit nicht einfach gekündigt werden, weil für Dich das Mutterschutzgesetz gilt.

  • Andere im Vertrag vereinbarte Regelungen (z.B. geringeres Gehalt) bleiben jedoch bestehen.

  • Es ist ratsam, dass Du Deinen Vertrag genauer anschaust. Es könnten vertraglich andere Vereinbarungen getroffen worden sein.

Schwanger am Arbeitsplatz: Was muss ich beachten? - Dein Selbsttest

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Grundsätzlich gilt: Wegen der Schwangerschaft dürfen Dir im Beruf keine Nachteile entstehen!

1/7 Arbeitgeber: Wann und wie soll ich ihn informieren?

Schwanger in der Probezeit – Kündigung möglich?

Die Schwangerschaft schützt Dich in der Probezeit vor einer Kündigung – denn das Mutterschutzgesetz stellt schwangere Frauen unter Kündigungsschutz.
Ansonsten darf der Arbeitgeber in der Probezeit laut Vertrag meist sehr spontan und ohne Angabe von Gründen eine Kündigung aussprechen.

Was genau gilt in der Probezeit?

Die Probezeit ist die Phase in einem Arbeitsverhältnis, die dem besseren Kennenlernen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber dienen soll. Normalerweise wird diese Probezeit im Arbeitsvertrag festgehalten, beträgt 3-6 Monate und mündet dann in ein „normales“ Arbeitsverhältnis.

Im Probezeitraum gibt es möglicherweise eine kürzere Kündigungsfrist als üblich. Fristen von zwei Wochen zum Monatsende sind hier keine Seltenheit.


Schwanger = Mutterschaft = Kündigungsschutz in der Probezeit

Schwangere Frauen stehen auch in der Probezeit unter dem besonderen Schutz des Gesetzes. Das betrifft möglicherweise die Art der Arbeit, der Du nachgehen darfst (Beschäftigungsverbot). Auch der Kündigungsschutz gilt für Schwangere, die in der Probezeit sind.

Was bedeutet das konkret?

  • Die kurzen Kündigungsfristen in der Probezeit sind nicht mehr relevant, sobald Du schwanger bist. 

  • Dein Arbeitgeber muss Dich weiter beschäftigen trotz Schwangerschaft und kann Dir nur noch in absoluten Ausnahmefällen überhaupt kündigen. 

  • Kündigt Dir Dein Chef trotzdem, so ist das nicht zulässig, und Du darfst auf jeden Fall dagegen vorgehen.
  • Andere Bestandteile der Probezeitregelung bleiben jedoch unabhängig von der Schwangerschaft vertragsgemäß weiter bestehen, bis die Probezeit abgelaufen ist.


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Was passiert nach Ablauf der Probezeit?

Es ist nicht erlaubt, eine schwangere Frau in oder mit Ablauf der Probezeit zu kündigen. Deshalb geht Dein Arbeitsvertrag mit Ablauf der Probezeit direkt in das geplante, feste Arbeitsverhältnis über.

ℹ️ Achtung: Es kann sein, dass ein Arbeitsvertrag auf Probe von Anfang an für eine befristete Dauer abgeschlossen wurde. Dieses Probe-Arbeitsverhältnis endet dann automatisch, wenn es nicht verlängert wird. Es ist also ratsam, dass Du noch einmal genauer in Deinem Arbeitsvertrag nachsiehst.

Was muss ich beachten?

Damit für Dich die Schutz-Regeln greifen, muss Dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft wissen. Nun stellt sich Dir vermutlich die Frage: Wann und wie informiere ich meinen Chef am besten über meine Schwangerschaft?

Weil Du Dich noch relativ neu in Deinem Job befindest und Deine Arbeitsstelle möglicherweise noch nicht so gut einschätzten kannst, ist unter Umständen ein besonderes Feingefühl nötig. Gerne darfst Du Dich an uns wenden, wenn Du Deine Möglichkeiten erst einmal genauer durchdenken möchtest: Zum Kontaktformular.

Nähere Informationen und Tipps: Schwanger – Arbeitgeber informieren.
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Noch Fragen oder Sorgen?

Wenn Du möchtest, kannst Du Dich auch mit allen anderen Fragen und Sorgen, die Dich rund um die Schwangerschaft momentan beschäftigen, an uns Beraterinnen wenden. Wir sind gern für Dich da!


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