Häufige Fragen: Was passiert nach der Abtreibung mit dem Kind?  

Was passiert mit Babys, die abgetrieben werden?

Was nach einer Abtreibung mit dem Kind geschieht, hängt vom Zeitpunkt der Schwangerschaft und der Methode der Abtreibung ab – außerdem, wie das medizinische Personal in einem solchen Fall handelt oder wie eine Frau selbst damit umgeht (z.B., wenn ein Teil der medikamentösen Abtreibung zuhause durchgeführt wird).

Vielleicht machst Du Dir gerade im Vorfeld einer Abtreibung solche Gedanken, oder in der Situation selbst… Womöglich bist Du auch gerade völlig auf Dich gestellt und dieses Thema geht Dir sehr nahe. Nichtsdestotrotz zeugt es von Mut und ehrlicher Suche, dass Du Dich mit diesem Thema beschäftigst.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die folgenden Informationen sehr belastend sein können! Vielleicht möchtest Du vorsichtig für Dich überlegen und abwägen, was das alles mit Dir macht…


Operative Abtreibung
Bei einer operativen Abtreibung (bis zur 14. SSW, gerechnet ab der letzten Periode) werden der Embryo (so wird das Kind in den ersten zweieinhalb Schwangerschaftsmonaten genannt) und Gewebe durch eine Absaugung oder Ausschabung aus der Gebärmutter entfernt. Beides überlebt der Embryo nicht.
Was mit den Überresten des Kindes geschieht, hängt von den gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen der Klinik ab. In Italien besteht grundsätzlich die Möglichkeit:

  • gesammelt einem Begräbnis zugeführt werden
  • im medizinischen Abfall der Klinik entsorgt werden
  • für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke herangezogen werden.

Medikamentöse Abtreibung
Bei einer medikamentösen Abtreibung (bis zur 9. SSW, gerechnet ab der letzten Periode) wird der Embryo nach der Gabe des zweiten, wehenauslösenden Medikaments zusammen mit weiterem Gewebe ausgestoßen. Es kann sein, dass die Frau hierbei auch den Embryo erkennen kann. Viele Frauen sind in dieser Situation meist alleine und es bleibt ihnen überlassen, was danach mit dem Embryo geschieht und ob sie ihn bestatten möchten.
Manche Frauen begraben ihn beispielsweise an einem bestimmten Ort, zu dem sie noch später hinkommen können.

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Gibt es die Möglichkeit, das Kind offiziell zu bestatten oder beim Standesamt zu melden?

In Italien ist die Bestattung von fehl- oder totgeborenen Kindern gesetzlich geregelt.
Fehlgeburt: Bei Kindern, die vor der 20. Schwangerschaftswoche geboren werden und ein Gewicht unter 500 Gramm haben, besteht keine verpflichtende Meldepflicht. Auf Wunsch der Eltern kann das Kind jedoch bestattet werden.
Totgeburt: Für Kinder, die ein Gewicht von mindestens 500 Gramm erreichen oder nach der 20. Schwangerschaftswoche tot geboren werden, ist eine Meldung im Standesamt verpflichtend. Eine Bestattung ist vorgeschrieben.

Auch ein durch Abtreibung verstorbenes Kind kann auf Wunsch der Eltern bestattet werden, wenn dies mit der Klinik abgestimmt wird.
Dies gilt auch im Falle einer Spätabtreibung.

Seit 2020 gibt es in Italien die Möglichkeit, auch Kinder unter 500 Gramm Gewicht mit einer offiziellen Bescheinigung anzumelden und ihnen somit rechtlich eine Existenz zu geben.

Für genaue Details und Möglichkeiten in Südtirol empfiehlt es sich, die zuständigen lokalen Behörden oder die Klinik zu kontaktieren.

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