Wie lange ist eine Abtreibung möglich?
- In Italien sowie in Südtirol ist eine Abtreibung im Normalfall bis zu 90 Tage, das entspricht 12 Wochen + 6 Tage, nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung, möglich.
- Ein pharmakologischer Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zu 63 Tage, das heißt bist zur 9. Schwangerschaftswoche (SSW) möglich.
Tipp: ⏳ Lass Dir hier ausrechnen, wie lange in Deinem Fall eine Abtreibung noch möglich ist!
Diese weiteren Themen findest Du im Artikel:
Bis wann kann man in Italien abtreiben?
Fristen für eine pharmakologische oder operative Abtreibung
Diese Zeit bleibt mir – und nun?
Wie lange kann ich noch abtreiben?
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Bis wann kann man in Italien abtreiben?
In Italien, ebenso wie in der autonomen Provinz Südtirol, ist ein freiwilliger Schwangerschaftsabbruch (in Italien Interruzione volontaria di gravidanza, kurz IVG, genannt) bis zu 12 Wochen + 6 Tage (12+6) nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung (beziehungsweise innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft) nach gesetzlichen Vorgaben möglich. Im juristischen Kontext wird nur von einer 90-Tage-Frist gesprochen.
Während ein chirurgischer Schwangerschaftsabbruch in Italien die ganze Frist über möglich ist, ist (aus medizinischen Gründen) die Zeitspanne für einen pharmakologischen Abbruch etwas kürzer.
🗓 Tipp: SSW-Rechner – lass Dir berechnen, in welcher Woche Du bist!
Bis wann ist ein Schwangerschaftsabbruch in Italien und Südtirol möglich? | ||
---|---|---|
pharmakologische Abtreibung | chirurgische Abtreibung | |
Tag | bis zum 63. Tag* | bis zum 90. Tag* |
Woche | bis zur 9. SSW* | bis zum Ende der 12. SSW* |
Monat | innerhalb der "ersten drei Monate" der Schwangerschaft* |
*Alles gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung
Ein freiwilliger Schwangerschaftsabbruch kann innerhalb dieser Fristen von einem Gynäkologen durchgeführt werden.
Das Gesetz schreibt allerdings vor, die Entscheidung noch 7 Tage aufzuschieben, nachdem eine Familienberatungsstelle oder eine staatlich anerkannte sozialmedizinische Einrichtung oder ein Arzt des Vertrauens aufgesucht wurde. Dort wird die Schwangerschaft durch einen Arzt bestätigt sowie die Schwangerschaftswoche festgestellt. Ein Antrag für einen Schwangerschaftsabbruch muss unterschrieben werden.
Der Arzt kann ggf. eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen. In diesem Fall muss keine 7 Tage gewartet werden.
Übrigens: Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist ein Schwangerschaftsabbruch in Italien und Südtirol auch später noch erlaubt.
➡️ Hier kannst Du Näheres zum Thema Spätabbruch, offiziell therapeutischer Abbruch genannt, nachlesen.
ℹ️ Weitere Informationen zum bestehenden Gesetz findest Du auch hier: Abtreibung – Italienische Rechtslage
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Diese Zeit bleibt mir – und nun?
📘 Im Artikel "Ungeplant schwanger – was nun?“ findest Du Tipps, wie Du mit der Situation umgehen kannst.
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FAQs
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In Italien sowie in Südtirol ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 90 Tage der Schwangerschaft möglich. Dies entspricht einer Schwangerschaftsdauer von 12+6 Wochen, gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Menstruation.
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Ein chirurgischer Schwangerschaftsabbruch kann innerhalb von 90 Tagen oder 12+6 Wochen der Schwangerschaft, gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Menstruation, durchgeführt werden.
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Die Leitlinien des Gesundheitsministeriums für eine pharmakologische Abtreibung geben einen Zeitraum von bis zu 63 Tagen nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung an.
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