Vor- und Nachteile: Vater angeben

Vater angeben

1498236341 | fizkes | shutterstock.com

Muss ich den Vater meines Kindes angeben?

Mach den Selbsttest:🙎🏻‍♂️ Anerkennung der Vaterschaft: Was tun, wenn es Probleme mit dem Vater gibt?

  • Bei einer ungeplanten Schwangerschaft, wenn die Beziehung zum Vater kompliziert ist, oder aus anderen Gründen kann die Frage aufkommen, ob der Vater des Kindes angegeben werden muss und welche Vor- und Nachteile jeweils bestehen.
  • Wenn die Frau staatliche Leistungen oder Unterhaltszahlungen erhalten möchte, ist sie verpflichtet, den Vater ihres Kindes anzugeben, falls sie weiß, wer er ist. Sie kann aber nicht dazu gezwungen werden, den Vater anzugeben.
  • Ein Kind hat jedoch das Recht, seine Abstammung zu kennen. Es hat außerdem finanzielle und rechtliche Folgen, wenn der Vater angegeben wird.

Was tun, wenn es Probleme mit dem Vater gibt? – Dein Selbsttest

Du bist selbst betroffen von diesem Thema? Wenn Du möchtest, kannst Du hier 3 Angaben zu Deiner persönlichen Situation machen. Du erhältst dann innerhalb weniger Sekunden eine beraterische Auswertung auf Deinen Bildschirm!

1/3 Die Situation mit dem Vaters des Kindes:

Muss ich den Vater angeben?

Jedes Kind hat grundsätzlich das Recht, seine eigene Abstammung zu kennen. Wenn die Mutter den Namen des biologischen/leiblichen Vaters jedoch nicht bekanntgeben möchte, kann sie nicht dazu gezwungen werden. Denn es gibt keine rechtliche Verpflichtung, den Vater anzugeben.

❗️ Es ist jedoch strafbar, wenn die Mutter fälschlicherweise angibt, den Vater nicht zu kennen und auf dieser Basis Unterhaltsvorschuss beantragt. Unter Folgen bezüglich Unterhaltsvorschuss für das Kind erfährst Du mehr darüber.

Folgen bezüglich Unterhaltsvorschuss für das Kind

Eine Mutter hat, wenn sie den biologischen Vater nicht angibt, kein Recht auf Unterhaltsvorschuss für das Kind vom Jugendamt.

Dieser wird vom Jugendamt gewährt, wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist, und ersetzt die väterliche Unterhaltszahlung. Dafür ist es jedoch erforderlich, dass die Mutter bereit ist, bei der Vaterschafts-Feststellung mitzuwirken. Denn beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich um öffentliche Gelder, die das Jugendamt langfristig vom Kindesvater zurückfordert.

Gibt die Mutter bei der Antragstellung auf Unterhaltsvorschuss fälschlicherweise an, nicht zu wissen, wer der Erzeuger des Kindes ist (obwohl sie es eigentlich weiß), so macht sie sich strafbar. Diese Falschaussage kann dazu führen, dass der Unterhaltsvorschuss nicht mehr weiter ausgezahlt wird bzw. das bereits erhaltene Geld vollständig zurückerstattet werden muss.

Folgen für Erb-/Renten-/Kranken­­­versicherungs­­­ansprüche

Gut möglich, dass Du noch gar nicht an Erb- oder Rentenansprüche gedacht hast, weil diese möglichen Konsequenzen in weiter Ferne liegen. Doch es ist ratsam, auch längerfristige finanzielle Faktoren zu bedenken, wenn Du Dich fragst, ob Du den Vater angeben sollst der nicht.

Nach der gesetzlichen Erbfolge sind Kinder erbberechtigt. Als Kind gilt man allerdings nur, wenn die Vaterschaft anerkannt wurde. Das bedeutet, dass das Kind seinem Vater gegenüber nicht erbberechtigt ist, wenn die Vaterschaft als unbekannt, bzw. nicht angegeben oder anerkannt wurde.

Umgangsrecht zwischen Vater und Kind

Nach §1684 BGB hat jedes Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Dieses Recht kann ein Kind jedoch verständlicherweise nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Vater angegeben und bekannt ist.

Nähere Informationen:

Ungeplant schwanger und viele Fragen?

Du liest hier vielleicht, weil Du selbst in einer schwierigen Situation steckst und nicht so recht weißt, wie es weitergehen soll. Womöglich bist Du ungeplant schwanger und die Beziehung zum Vater des Kindes ist kompliziert. Oder Du möchtest nicht, dass jemand erfährt, von wem das Kind ist...

Vielleicht ist es auch so, dass der Vater des Kindes auf die Schwangerschaft negativ reagiert hat und Du Dir eigentlich mehr Unterstützung gewünscht hast. Jetzt fragst Du Dich vielleicht, wie es weitergehen soll und ob Du alleine für das Kind sorgen kannst.

Wir sind für Dich da!

In einer solchen Situation kann es außerdem guttun, über das, was Dich momentan bewegt, mit einer außenstehenden Person in Austausch zu kommen. Gerne kannst Du Dich an die Beraterinnen von Pro Femina e.V. wenden, wenn Du das möchtest.

Auch interessant:

Findest Du diesen Artikel hilfreich?

Neuen Kommentar schreiben

Hier hast Du die Möglichkeit, Deine Geschichte zu teilen, anderen Frauen Mut zu machen oder den Artikel zu kommentieren.

Neueste Kommentare

  • Mira981818

    08.06.2024


    Ich bin Schwanger und will allein das Kind groß ziehen, da ich den Erzeuger des Kindes und die Familie als Gefahr sehe für mich und das Kind.

    Wenn eine Gefahr besteht für Kind und Mutter, und den Vater als unbekannt eintragen lässt können trotzdem Gelder wie Kindergeld und UVG bewilligt werden? Und können die Jugendämter es eventuell verstehen das man als Schutz des Kindes keinen Namen angeben möchte?

  • Profemina

    11.06.2024


    Liebe Mira,
    Vielen Dank für Deine Frage. Kindergeld kannst Du ohne Angabe des Vaters beantragen. Es soll den Lebensunterhalt des Kindes sichern und wird unabhängig davon gezahlt, ob der Vater des Kindes bekannt ist.
    Um Unterhalt vom Vater des Kindes bzw. Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt zu bekommen, muss dagegen normalerweise der Name des Vaters angegeben werden. Der Staat leistet den Unterhaltsvorschuss als Vorauszahlung und fordert das Geld dann vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück. Ist es allerdings nicht zumutbar, den Namen des Vaters anzugeben (z.B. weil nachgewiesene und dokumentierte Gefahr für Kind und Mutter besteht), kann das Jugendamt zum Schutz des Kindes auch Ausnahmen machen. Dafür ist es ratsam, dass Du Dich an das für Dich zuständige Jugendamt wendest und mit einem Mitarbeiter Deine individuelle Situation besprichst.
    Es ist gerade bestimmt gerade keine leichte Situation für Dich, umso bewundernswerter, wie tapfer Du mit ihr umgehst! Falls Du weitere Fragen hast oder Dir vielleicht auch nur jemanden an Deiner Seite wünschst, mit dem Du einmal über alles sprechen kannst, melde Dich gerne auch bei unseren Beraterinnen.
    Sei ganz lieb gegrüßt, Dein Team von profemina

  • Maus

    28.04.2024


    Ich möchte schwanger werden von einem Mann, der nichts davon weiß. Ich möchte es ihm auch nicht sagen und das Kind alleine aufziehen. Auf was für ein Gesetz kann ich mich stützen, um den Vater bei der Geburt nicht angeben zu müssen? Dies wurde nicht explizit im Artikel erwähnt, was ich schade finde.

  • Profemina

    08.05.2024


    Liebe Maus,
    Vielen Dank für Deinen Kommentar und Deine Frage. Wie im Artikel erwähnt, gibt es keine rechtliche Verpflichtung den Vater anzugeben, Du müsstest ihn also bei der Geburt nicht angeben. Du bzw. v.a. auch Dein Kind hätten dann aber auch keinerlei Ansprüche (wie im Artikel beschrieben). Da Du den Vater zudem kennst, könntest Du auch keinen Unterhaltsvorschuss für das Kind beantragen. Neben diesem finanziellen Versorgungsaspekt, bei dem der Gesetzgeber auch bereits das Wohl des Kindes im Fokus hat, ergeben sich bei solch einem geplanten Vorhaben aber natürlich auch ethische Fragen:
    - Wie würde es dem Kind damit ergehen?
    - Wäre es dem Mann gegenüber fair?
    - Wie erginge es Dir damit - auch auf lange Sicht?
    Liebe Maus hat es denn einen Grund, dass Du den Mann nicht in Deine Pläne einbeziehen möchtest - oder kannst? Gerne kannst Du Dich auch an unsere Beraterinnen wenden und mit ihnen über Deine Situation sprechen.

    Alles Liebe,
    Dein Profemina-Team