Wer hat welche Rechte für das Kind?
- Es gibt gesetzliche Regelungen, die festlegen, wer für ein Kind zuständig ist und wo es sich normalerweise aufhält.
- Die Regelungen zum Sorge-, Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrecht sind besonders dann wichtig, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.
- Egal, wer von beiden das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht hat: Jeder der beiden Elternteile hat das Recht auf Umgang mit dem Kind – also das Recht, das Kind regelmäßig zu sehen.
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Weitere Infos zum Thema Sorgerecht findest Du hier in unserem Artikel.
Was tun, wenn es Probleme mit dem Vater gibt? – Dein Selbsttest
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Was ist das Sorgerecht (BGB § 1626)?
Das Sorgerecht regelt, wer sich um das Kind kümmert und wichtige Entscheidungen für das Kind treffen kann. Es umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge der Eltern für ihr Kind:
- Personensorge ist die Pflicht und das Recht, sich seelisch und materiell um das Kind zu kümmern, es zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen.
- Die Vermögenssorge besteht in dem verantwortlichen Umgang mit dem Vermögen und den Einkünften (z.B. Zinsen des Erbes) des Kindes.
Letztlich definiert das Sorgerecht also, wer für das Kind verantwortlich ist und wer wichtige Entscheidungen treffen darf. Solche wichtigen Entscheidungen sind z.B. die Wahl einer Schule oder eine medizinische Operation.
Wer hat das Sorgerecht?
Je nachdem, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, gibt es unterschiedliche Regelungen, wer das Sorgerecht hat. Auch für minderjährigen Frauen gilt eine spezielle Regelung.
Verheiratete Eltern
Wenn die Eltern verheiratet sind, liegt das Sorgerecht automatisch zu gleichen Teilen bei Mutter und Vater. Beide sind also gleichermaßen zuständig und haben das geteilte Sorgerecht.
🔎 Achtung: Bist Du als Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit einem anderen Mann als dem Vater des Kindes verheiratet, so gilt automatisch Dein Ehemann als gesetzlicher Vater des Kindes. Um den leiblichen Vater auch zum gesetzlichen Vater zu machen, ist dann ein juristisches Verfahren nötig.
- Nähere Infos zur Vaterschaft findest Du hier: Vaterschaftsanerkennung
Unverheiratete Eltern
Als unverheiratete leibliche Eltern könnt Ihr schon vor der Geburt die gemeinsame elterliche Sorge durch eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt beantragen. Dann wird der leibliche Vater auch als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen.
Tut Ihr das als unverheiratete Eltern nicht, hast bei der Geburt des Kindes automatisch Du als Mutter das alleinige Sorgerecht.
Jedoch kann ein Vater das gemeinsame Sorgerecht bei Gericht mit einem beschleunigten Verfahren einklagen, auch wenn die Mutter ihm das geteilte Sorgerecht nicht einvernehmlich einräumen will. Voraussetzung ist, dass die Vaterschaft erwiesen ist, z.B. durch einen Vaterschaftstest, der auch über das Gericht angeordnet werden kann.
Minderjährige Frauen
Solltest Du noch minderjährig sein, so übernimmt bis zu Deiner Volljährigkeit im Allgemeinen das Jugendamt die Vormundschaft (und damit das Sorgerecht) für Dein Kind. Sobald Du 18 Jahre alt bist, erlischt diese Vormundschaft automatisch und Du bekommst das Sorgerecht übertragen.
Sorgerechtsklage des Vaters
Bei allen Sorgerechtsüberlegungen sollte das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt stehen. Dabei geht man davon aus, dass es wichtig für die Entwicklung des Kindes ist, beide Elternteile gleich verantwortlich zu erleben.
Für das Sorgerecht des Vaters bei nicht verheirateten Paaren hat das folgende Auswirkungen:
- Die Klage eines Vaters auf gemeinsames Sorgerecht hat im Normalfall gute Aussichten.
- Es müssen begründete und schwerwiegende Ausnahmefälle vorliegen, damit ein Vater nicht das geteilte Sorgerecht zugesprochen bekommt.
- Nur wenn durch das gemeinsame Sorgerecht eine Kindeswohlgefährdung zu erwarten ist, wird das Gericht den Antrag voraussichtlich ablehnen.
- Es kann auch vorkommen, dass dem Vater das alleinige Sorgerecht übertragen wird, sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dies sei zum Wohl des Kindes.
Daher ist es ratsam, dass sich beide Seiten bereits im Vorfeld um ein gutes Verhältnis bemühen, soweit das möglich ist. Dadurch kann man Streitigkeiten – die ggf. auf Kosten des Kindes gehen – vorbeugen.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt bei getrennten Eltern, bei wem das Kind hauptsächlich lebt und wer die Angelegenheiten des täglichen Lebens bestimmen darf, z.B. wie das Kind seine Zeit verbringt, was es isst, welche Kleidung es trägt, und anderes mehr.
Dabei gibt es folgende Zusammenhänge mit dem Sorgerecht:
- Bei gemeinsamem Sorgerecht besteht grundsätzlich auch ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
- Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, so hat sie damit auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, sofern der Kindsvater nicht vor Gericht einschreitet.
- Für die Erteilung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts ist ein Urteil des Familiengerichts nötig. Es schreibt unabhängig vom gemeinsamen Sorgerecht fest, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, oftmals im Rahmen einer Scheidung. Hierfür muss der beantragende Elternteil schlüssig darlegen, weshalb er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Wohle des Kindes möchte und inwiefern andere Maßnahmen zur Einigung gescheitert sind.
Umgangsrecht (Besuchsrecht)
Jeder der beiden Eltern hat das Recht und die Pflicht, Umgang mit seinem Kind zu haben – und jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. So kann auch zu dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, eine tragfähige Beziehung aufgebaut werden.
Was genau ist das Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht umfasst persönliche Besuchskontakte ebenso wie Telefonkontakte und Briefwechsel. Außerdem wird geregelt, wie lange jeder Elternteil das Kind sehen und Zeit mit ihm verbringen darf.
Während der Umgangszeiten darf der umgangsberechtigte Elternteil dann die Angelegenheiten des täglichen Lebens bestimmen (sonst tut das der Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht).
Wer hat Umgangsrecht mit dem Kind?
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, hat ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Das Umgangsrecht resultiert direkt aus der Elternschaft. Wächst das Kind z.B. bei der Mutter auf und ist die Vaterschaft geklärt, liegt damit automatisch das Recht auf Umgang des Vaters mit dem Kind vor.
Wenn sich die Eltern über die Umgangszeiten nicht einigen können, vermittelt das Jugendamt bzw. das Familiengericht. Auch hier ist immer das Kindeswohl das entscheidende Kriterium: Ist es aus bestimmten Gründen für das Wohl des Kindes nicht dienlich, dass es seinen Vater sieht, so kann der Umgang per Gerichtsurteil auch verweigert werden. Das entscheidet allerdings das Familiengericht, nicht einer der beiden Elternteile.
Umzug und Umgangsrecht
Wenn der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, umzieht, darf der Umzug das Umgangsrecht des anderen Elternteils nicht einschränken. Wie weit entfernt der neue Wohnort sein darf, muss deshalb manchmal auch das Familiengericht zum Wohl des Kindes entscheiden.
Noch Fragen oder Sorgen?
Es ist verständlich, wenn es Euch erst einmal schwer vorstellbar scheint, Euer Kind abwechselnd zu betreuen und aufzuziehen, besonders, wenn Du die Beziehung als sehr belastet erlebt hast. Vielleicht hast du auch Bedenken bei der Vorstellung, Dich mit Deinem Ex-Partner konstruktiv über die Erziehung des gemeinsamen Kindes auszutauschen und zu einigen.
Möglicherweise bist Du jetzt ungeplant schwanger und Dich beschäftigen nun viele Fragen auch rund um den Vater des Kindes. Du weißt vielleicht noch nicht, wie es für Dich weitergehen wird.
Wie auch immer Deine Situation genau aussieht, gerne sind wir für Dich da!
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Wünschst Du Dir ein Gespräch mit jemandem, der mit der Thematik Erfahrung hat, oder gibt es etwas, das Dir in Deiner ganz individuellen Situation noch Sorgen oder Kopfzerbrechen bereitet? Dann melde Dich gerne bei den Beraterinnen von Pro Femina e.V.!
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