Für Dich gesorgt: Das Mutterschutzgesetz

Mutterschutzgesetz

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Welche Schutzregeln für schwangere Frauen und Mütter gibt es?

  • Es gibt spezielle Regelungen für die Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitszeiten (z.B. Wochenende), Kündigung und spezielle Schutzfristen vor und nach der Entbindung.

  • Die Mutterschutzfristen sind sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingen oder Frühgeburt verlängert sich die Frist.

  • Durch den Mutterschutz entstehen Dir keine finanziellen Nachteile.


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Im weiteren Artikel findest Du außerdem nähere Informationen zu den verschiedenen Schutzmaßnahmen.


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Dich beschäftigen im Moment Fragen bezüglich Deiner Schwangerschaft und Deiner Arbeit. Es ist vermutlich nicht einfach, einen Überblick über die beruflichen Regelungen zu bekommen. Klick an, welche Themen Dich interessieren: ➡️ Sieben Fragen & sieben Antworten direkt auf Deinen Bildschirm!
Grundsätzlich gilt: Wegen der Schwangerschaft dürfen Dir im Beruf keine Nachteile entstehen!

1/7 Arbeitgeber: Wann und wie soll ich ihn informieren?

Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle werdenden oder stillenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Also auch für Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Heimarbeiterinnen.

Es ist also nicht entscheidend, welchen Familienstand oder welche Staatsangehörigkeit Du hast, sondern allein Deine Beschäftigung an einem Arbeitsplatz in Deutschland ist das Kriterium für die Anwendung des Mutterschutzgesetzes.

Zum anderen fallen seit einigen Jahren auch schwangere oder stillende Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen unter das Mutterschutzgesetz, wenn die Ausbildungsstelle verpflichtende Vorgaben hinsichtlich Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung macht. Hier ist es beispielsweise möglich, weiter den Unterricht oder die Vorlesungen zu besuchen, an den Klausuren aber nicht teilzunehmen.

ℹ️ Achtung: Für Selbstständige und Geschäftsführerinnen gilt das Mutterschutzgesetz leider nicht. Hier findest Du Hilfen und Infos für Selbstständige.

Was ist konkret geregelt?

Ein besonders wichtiger Aspekt des Mutterschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz, der während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach Geburt gilt.

📘 Mehr zum Thema Kündigungsschutz

Darüber hinaus nimmt das Mutterschutzgesetz verschiedene Faktoren in den Blick, die auf eine Schwangerschaft gesundheitliche Auswirkungen haben können. Dies sind vor allem die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Arbeitszeiten sowie besondere Schutzfristen.

➡️ Hier findest Du weitere Infos und einen Mutterschutz-Leitfaden zum Download (Hrsg: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).

Gestaltung des Arbeitsplatzes

In einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber den besonderen Schutzbedarf der Frau und des Kindes berücksichtigen.


Deshalb muss der Arbeitgeber Dich während der Schwangerschaft und nach der Entbindung so beschäftigen und Deinen Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, dass Du vor Gefährdungen für die Gesundheit ausreichend geschützt bist.

🔎 Beispiel: Schweres Heben und Akkordarbeit etwa sind laut Mutterschutzgesetz verboten.

Bei Deiner Tätigkeit muss es außerdem die Möglichkeit geben, die Arbeit zu unterbrechen, Dich hinzusetzen und ggf. auch hinzulegen. Konkret könnte das z.B. durch einen Ruheraum mit Sofa oder ähnlichem geschehen, den Du in der Schwangerschaft zum Ausruhen benutzen darfst. Die Kosten für notwendige Umgestaltungen sowie für alle eingeforderten ärztlichen Attests trägt übrigens der Arbeitgeber.

Sollte Dein Arbeitgeber Deine Arbeitsbedingungen nicht entsprechend anpassen können, so darfst Du nicht weiter arbeiten. Möglicherweise kommt dann für Dich ein Beschäftigungsverbot in Frage.

ℹ️ Wichtig: Dein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Du Deinen Arbeitsplatz auch jederzeit verlassen kannst, wenn das aus gesundheitlichen Gründen nötig wird. Manchmal ist es daher wichtig, dass die schwangere Frau nicht alleine arbeitet.

Arbeitszeiten


  • Überstunden und Nachtarbeit: Grundsätzlich dürfen schwangere und stillende Frauen keine Überstunden machen und zudem nachts (zwischen 20 und 6 Uhr) nicht arbeiten. In manchen Fällen empfiehlt es sich daher, täglich mitzuschreiben, wie lange Du als schwangere Frau arbeitest.

  • Maximale Dauer der Arbeitszeit: Eine schwangere Frau darf am Tag nicht mehr als 8,5 Stunden bzw. 90 Stunden pro Doppelwoche arbeiten (für minderjährige sogar nur 8 bzw. 80 Stunden). Ein Beispiel: Als Schwangere 10 Stunden an einem Tag zu arbeiten, ist also nicht erlaubt.

  • Pausen: Schließlich musst Du Pausenzeiten von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen einhalten – dies gilt übrigens auch für Nicht-Schwangere!

  • Sonn- und Feiertage: Auch Sonn- und Feiertagsarbeit ist für Schwangere nicht erlaubt. Sollte Dein Arbeitgeber darauf bestehen, dass Du sonntags arbeitest, darfst Du dagegen Einspruch erheben.

🔎 Ausnahmen: Wenn Du jedoch ausdrücklich wünschst, nach 20 Uhr zu arbeiten, darf Dein Arbeitgeber Dich zwischen 20 und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen beschäftigen. Diese freiwillige Arbeitsbereitschaft muss dann durch die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Außerdem darfst Du Deinen Wunsch jederzeit auch wieder zurückziehen, wenn Du merkst, das es Dir doch zu viel wird!

ℹ️ Übrigens: Für die üblichen Vorsorgeuntersuchungen und weitere schwangerschaftsbedingte Hebammen- und Arzttermine muss Dein Arbeitgeber Dich in der Schwangerschaft von der Arbeit freistellen, wenn Du keinen Termin außerhalb Deiner Arbeitszeiten bekommen kannst.

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Durch die Regelungen des Mutterschutzes soll für Dich und Dein Kind gut gesorgt werden. Wenn es Dir mit den Bedingungen nicht gut geht, ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber jederzeit möglich.

Gesetzliche Beschäftigungsfristen vor und nach dem Entbindungstermin

Vielleicht fragst Du Dich: Wie lange darf bzw. muss ich als schwangere Frau arbeiten? Etwa bis zum Einsetzen der Wehen? (Dies ist in manchen Ländern tatsächlich der Fall!) Glücklicherweise gibt es im deutschen Mutterschutzgesetz auch hierfür ganz genaue Regelungen.

Der Mutterschutz

Sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt Deines Babys besteht eine gesetzliche Schutzfrist, in der Du als schwangere Frau bzw. frischgebackene Mutter nicht arbeiten darfst.

Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt verlängert sich der Zeitraum nach der Entbindung sogar auf zwölf Wochen. Kommt Dein Baby früher oder später als zum errechneten Entbindungstermin zur Welt, so verkürzen sich Deine Schutzfristen dadurch übrigens nicht.

Vielleicht hast Du schon davon gehört, dass eine werdende Mutter „in Mutterschutz geht“. Genau diese Schutzfristen rund um die Geburt sind damit gemeint!

ℹ️ Ein Beschäftigungsverbot kann in manchen Fällen auch vor der Schutzfrist schon bestehen. Lies hier mehr: Beschäftigungsverbot: welche Regelungen gibt es?

Arbeiten auf eigenen Wunsch

Während der Schutzfrist vor der Geburt ist es auf Deinen eigenen, ausdrücklichen Wunsch hin möglich, dass Du weiterarbeitest. Diese Erklärung darfst Du allerdings auch jederzeit wieder zurückziehen.

Als Auszubildende darfst Du auch in der Schutzfrist nach der Entbindung wieder tätig werden und z.B. die Berufsschule besuchen, wenn Du dies ausdrücklich verlangst. Auch hier darfst Du Deine Erklärung jederzeit widerrufen.

Lohnfortzahlung und Urlaub

Auch während der Schutzfristen hast Du übrigens einen Anspruch auf Entgeltersatz in Höhe Deines vollen Lohnes durch das Mutterschaftsgeld sowie den Arbeitgeberzuschuss.

Außerdem haben die Schutzfristen hinsichtlich Deines Urlaubsanspruchs keinerlei nachteilige Auswirkungen für Dich. So gelten auch während der Schutzfristen die Fehlzeiten als Beschäftigungszeiten und Deine Urlaubstage fallen weiter ganz normal an.

Dies gilt ebenfalls beim Betrieblichen oder individuellen Beschäftigungsverbot.

Noch Fragen oder Sorgen?

Der Gesetzgeber möchte durch das Mutterschutzgesetz dafür sorgen, dass es Dir und Deinem Kind bei der Arbeit gut geht und ihr vor Schädigungen und Gefährdungen möglichst gut geschützt seid. Grundsätzlich möchte Dein Arbeitgeber dies sicher auch!

Daher kann es ratsam sein, das Gespräch mit Deinem Chef zu suchen. Denn natürlich können alle im Mutterschutzgesetz verankerten Rechte und Regelungen nur eingehalten werden, wenn Dein Arbeitgeber überhaupt von Deiner Schwangerschaft weiß.

Natürlich ist es manchmal nicht ganz einfach, die eigene Situation am Arbeitsplatz genau einzuordnen und dann dem Arbeitgeber gegenüber vertreten zu können.

Vielleicht wünschst Du Dir ein Gespräch mit jemandem, der mit der Thematik Erfahrung hat oder es gibt etwas, das Dir in Deiner ganz individuellen Situation noch Sorgen oder Kopfzerbrechen bereitet?

  • 👩‍💻 Gerne überlegen die Beraterinnen von Pro Femina e. V. mit Dir gemeinsam, wie Du Deinem konkreten Fall jetzt am besten vorgehen kannst: Zum Kontaktformular!
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