Angst um den Job: Kündigung in der Schwangerschaft

Kündigung in der Schwangerschaft

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Darf man eine schwangere Frau kündigen?

  • Schwangere Frauen sind in besonderer Weise geschützt und dürfen bis auf wenige Ausnahmefälle nicht gekündigt werden (Kündigungsschutz).

  • Der Kündigungsschutz gilt von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt.

  • Wenn Du gekündigt worden bist und bei Deiner Kündigung schon schwanger warst, es aber nicht gewusst hast, gilt der Kündigungsschutz trotzdem.

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Grundsätzlich gilt: Wegen der Schwangerschaft dürfen Dir im Beruf keine Nachteile entstehen!

1/7 Arbeitgeber: Wann und wie soll ich ihn informieren?

Besonderer Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Es gibt eine gute Nachricht: In fast allen Fällen bist Du durch das Mutterschutzgesetz § 17 vor einer Kündigung geschützt, wenn Du schwanger bist. Es besteht ein Kündigungsverbot für Deinen Arbeitgeber.

Dieser Kündigungsschutz bei Schwangerschaft gilt auch…

Das Mutterschutzgesetz soll Dich vor dem psychischen Druck einer Kündigung bewahren und sicherstellen, dass Du nach der Entbindung finanziell versorgt bist.

Dauer des Kündigungsschutzes

Der Schutz vor Kündigung beginnt mit dem Eintritt der Schwangerschaft und endet 4 Monate nach der Geburt Deines Babys. Mit dem Ende dieser Frist kann Dir dann wieder nach den vertraglich geregelten oder gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.

Wenn Du nach der Geburt in Elternzeit gehen möchtest, verlängert sich der Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit.

Übrigens: Auch für den traurigen Fall einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche besteht der Kündigungsschutz noch vier Monate fort. Damit wird die psychische Belastung durch eine Fehlgeburt berücksichtigt.

Gekündigt und jetzt schwanger – was tun?

Auch wenn Du erst nach der Kündigung erfahren hast, dass Du bei der Kündigung bereits schwanger warst, oder wenn Dein Chef Dir gekündigt hat, weil er es nicht wusste, kannst Du den Kündigungsschutz geltend machen. Folgende Schritte kannst Du dann gehen:

1. Arbeitgeber informieren

Wenn Dein Chef zum Zeitpunkt der Kündigung noch nichts von Deiner Schwangerschaft wusste, so solltest Du ihm innerhalb von 14 Tagen mitteilen, dass Du schwanger bist. Am besten machst Du das (auch) schriftlich. Es ist außerdem sinnvoll, ein ärztliches Attest beizufügen.

Dadurch wird die bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam.

2. Der Kündigung widersprechen

Spricht Dein Arbeitgeber ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde trotz Deiner Schwangerschaft eine Kündigung aus, dann ist diese Kündigung unwirksam.

Du solltest der Kündigung schriftlich widersprechen und dabei auch den Arbeitgeber zur Rücknahme der Kündigung auffordern. So signalisierst Du, dass Du gerne weiter in diesem Betrieb arbeiten möchtest.

3. Klage beim Arbeitsgericht erheben

Außerdem solltest Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Für Dich zuständig ist das Gericht in dem Bezirk, in dem Du arbeitest.

Wird die Kündigung infolge Deiner Klage für nichtig erklärt, muss der Arbeitgeber Dich weiter bezahlen und während der Mutterschutzfristen auch den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen.

❗️Wichtig: Bei all dem musst Du zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger gewesen sein. Ob Du selbst schon von der Schwangerschaft wusstest oder nicht, spielt dagegen keine Rolle.

Erfährst Du selbst erst später von Deiner Schwangerschaft, so solltest Du Deinen Arbeitgeber schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Ist die dreiwöchige Klagefrist schon verstrichen, kannst Du trotzdem beim Amtsgericht eine verspätete Klage beantragen.

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Ausnahmefälle: Gründe für eine Kündigung in der Schwangerschaft

Im Allgemeinen hat der Arbeitgeber also fast keine Möglichkeit, Dein Arbeitsverhältnis zu beenden, sobald Du schwanger bist. Die einzigen Ausnahmen sind…

  • wenn Dein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet oder der Betrieb stillgelegt wird (Betriebsschließung),
  • wenn Du in einem Kleinbetrieb arbeitest, der ohne Deine Arbeitskraft nicht fortbestehen kann, oder
  • wenn Du eine besonders schwere Pflichtverletzung begehst.

Eine solche Kündigung in der Schwangerschaft darf aber nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben und muss erst noch von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Gegen diese Zustimmung der Aufsichtsbehörde kannst Du Widerspruch einlegen.

Sonderfall: Befristeter Vertrag

Auch wenn Du in einem befristeten Arbeitsverhältnis arbeitest, stehst Du unter Kündigungsschutz, wenn Du schwanger bist. Allerdings läuft Dein Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft ganz normal weiter und endet zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist deswegen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gar nicht nötig.

Selbst kündigen in der Schwangerschaft

Du darfst in der Schwangerschaft ohne Weiteres von Dir selbst aus kündigen. Denn das Kündigungsverbot in der Schwangerschaft gilt nur für den Arbeitgeber. Allerdings bist Du verpflichtet, die für Dich geltenden gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten.

Eine solche Eigenkündigung solltest Du aber gut abwägen – denn mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hast Du auch keine Ansprüche mehr gegenüber Deinem Arbeitgeber. Dies betrifft natürlich das Arbeitsentgelt (Gehalt), aber auch den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, die Berechnung des Elterngeldes, und anderes mehr.

Somit ist es in den seltensten Fällen sinnvoll, selbst zu kündigen. Wichtig ist es, sich vor einer Kündigung unbedingt gut zu informieren, weil diese nicht rückgängig gemacht werden kann.

Wie werden die anderen reagieren?

Auch wenn Dir nicht gekündigt werden kann und Dein Arbeitsplatz somit sicher ist, macht es Dir möglicherweise Sorgen, dass Kollegen oder Vorgesetzte Deine Schwangerschaft nicht gut aufnehmen könnten.

Vielleicht war das Verhältnis schon zuvor nicht ganz einfach. Oder Dein Arbeitgeber setzt große Hoffnungen auf Dich, die mit einer Schwangerschaft dann erst einmal nicht wie geplant erfüllt werden können. Auch andere Fälle sind denkbar, in denen ein Chef nicht so positiv auf die große Neuigkeit reagiert.

👍 Allerdings darfst Du Dir bewusst machen: Dein Arbeitgeber hat Dich eingestellt in dem Bewusstsein, dass Du schwanger werden kannst. Du brauchst also kein schlechtes Gewissen zu haben und darfst Dich gegen unfaire Behandlung zur Wehr setzen!

👩‍💻 Solltest Du wegen Deiner Schwangerschaft bereits mit Problemen am Arbeitsplatz kämpfen, überlegen wir gerne mit Dir, wie Du nun vorgehen kannst. Auch wenn Du schon im Vorfeld alles einmal durchspielen oder verschiedene Möglichkeiten überlegen möchtest, darfst Du Dich bei den Beraterinnen von Pro Femina e.V. melden: 📩 zum Kontaktformular mit persönlicher Rückmeldung

Wenn Du möchtest, kannst Du Dich auch mit allen anderen Fragen und Sorgen, die Dich rund um die Schwangerschaft momentan beschäftigen, an uns wenden.

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