Bezahlt die Krankenkasse meine Haushaltshilfe?
Schwangere und Mütter können in bestimmten Situationen einen Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Diese Unterstützung kann in folgenden Fällen beantragt werden:
- Bei gesundheitlichen Beschwerden in der Schwangerschaft: Wenn die Schwangere aufgrund von gesundheitlichen Problemen keine Hausarbeit mehr verrichten darf.
- Nach der Entbindung: Wenn die Mutter nach der Geburt Schonung benötigt.
Der Anspruch ergibt sich aus § 38 SGB V.
Wichtig:
- Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person über 12 Jahren den Haushalt übernehmen kann. Partner oder größere Kinder könnten theoretisch einspringen, allerdings nur, wenn sie dafür nicht ihre Berufstätigkeit oder Schulausbildung unterbrechen müssten.
- Der Frauenarzt oder Hausarzt muss dabei den Unterstützungsbedarf begründen und das Antragsformular unterschreiben!
Zuzahlung: Eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten ist erforderlich, jedoch maximal 10 Euro pro Tag.
Du bist privat versichert? Erkundige Dich bei Deiner Krankenkasse, ob auch hier die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden.
Frühzeitige Antragstellung: Es ist ratsam, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen!
Wie kann ich mir die Hilfe vorstellen?
Organisation der Haushaltshilfe: In der Regel stellt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe oder arbeitet mit Vertragspartnern wie Wohlfahrtsverbänden oder Sozialdiensten zusammen. Falls keine Haushaltshilfe zur Verfügung steht, kann die Mutter selbst eine organisieren. In diesem Fall erstattet die Krankenkasse die Kosten nach vorheriger Absprache.
Art der Unterstützung: Eine Haushaltshilfe übernimmt sämtliche Aufgaben im Haushalt, wie das Kochen, Putzen, Einkaufen, Waschen und Bügeln oder auch die Betreuung älterer Geschwisterkinder.
Umfang der Unterstützung: Die Anzahl der Stunden, in denen die Haushaltshilfe zur Verfügung steht, richtet sich nach der individuellen Situation und dem spezifischen Unterstützungsbedarf. Es empfiehlt sich, direkt bei der Krankenkasse nachzufragen und die erforderlichen Antragsformulare anzufordern.
Alternative zur Haushaltshilfe: Wenn der Vater Deines Kindes oder eine andere verwandte Person (bis zum zweiten Grad) unbezahlten Urlaub nimmt, um den Haushalt zu übernehmen, weil Du aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage bist, erstattet die Krankenkasse in der Regel einen Teil des daraus resultierenden Verdienstausfalls. Auch eventuell anfallende Fahrtkosten können erstattet werden.
Ich brauche Unterstützung
Du bist gerade in einer ähnlichen Situation und auf der Suche nach Unterstützung? Vielleicht ist Deine Schwangerschaft herausfordernd und der Alltag drumherum macht es Dir schwer? Damit bist Du nicht alleine!
Es ist gut, dass Du Dich informierst und nach Hilfen suchst – auch, wenn es vielleicht erst mal etwas Mut kostet. Du musst nicht alles alleine stemmen. Häufig kann sowohl durch staatliche, als auch durch ehrenamtliche Hilfen deutlich Entlastung geschaffen werden.
Du hast weitere Fragen bzgl. Haushalthilfe oder suchst weitere Unterstützungsangebote? Dann wende Dich gerne an die Beraterinnen von Profemina e.V.! Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
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