Muss ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? Und wann?
Auch wenn es ratsam ist, die Schwangerschaft seinem Arbeitgeber zu melden, besteht keine Verpflichtung dazu – und damit auch keine bestimmte Frist, die Du hier zu beachten hast.
Nähere Informationen und warum es dennoch sinnvoll ist, die Schwangerschaft Deinem Chef mitzuteilen, findest Du in diesem Artikel.
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Dich beschäftigen im Moment Fragen bezüglich Deiner Schwangerschaft und Deiner Arbeit. Es ist vermutlich nicht einfach, einen Überblick über die beruflichen Regelungen zu bekommen. Klick an, welche Themen Dich interessieren: ➡️ Sieben Fragen & sieben Antworten direkt auf Deinen Bildschirm!
Grundsätzlich gilt: Wegen der Schwangerschaft dürfen Dir im Beruf keine Nachteile entstehen!
Was sagt der Gesetzgeber?
Eine werdende Mutter soll ihren Arbeitgeber informieren, dass sie schwanger ist, sobald sie von ihrem Zustand weiß. Sie soll ihm auch den voraussichtlichen Tag der Geburt mitteilen. Diese Empfehlung steht im sogenannten Mutterschutzgesetz (MuSchG, § 15 Abs. 1).
Hierbei handelt es sich um eine „Soll“-Vorschrift, nicht um eine gesetzliche Verpflichtung. Daher dürfen Dir keinerlei Nachteile entstehen, wenn Du diese „Soll“-Vorschrift nicht beachtest.
📘 Lesetipp:
Warum überhaupt den Chef informieren?
Vielleicht machst Du Dir Sorgen, wie Dein Arbeitgeber reagieren könnte und überlegst deshalb, warum es überhaupt notwendig ist, ihn zu informieren.
Der Vorgesetzte muss über die Schwangerschaft Bescheid wissen, damit er alle Regelungen des Mutterschutzgesetzes in vollem Umfang und zu Deinem Wohl umsetzen kann. Denn durch eine Schwangerschaft können für ihn gewisse Pflichten und für Dich zusätzliche Rechte entstehen. Deshalb ist es sinnvoll, Deinen Chef oder Deine Chefin früher oder später zu informieren.
Schreib zum Beispiel per Mail 📩 oder vereinbare einen Telefontermin 📞 mit einer Beraterin
Wann ist der beste Zeitpunkt zum Verkünden der Schwangerschaft?
Dir bleibt es überlassen, wann Du sagen möchtest, dass Du schwanger bist. Es gibt viele unterschiedliche Faktoren, die Du individuell gewichten kannst.
- Manche Frauen möchten die kritischen ersten 12 Wochen erst einmal gut hinter sich bringen. Denn in dieser Zeit ist das Fehlgeburtsrisiko noch höher als im weiteren Verlauf der Schwangerschaft.
- Andere Frauen rechnen mit einer positiven Reaktion der Vorgesetzten und möchten die Neuigkeit gleich erzählen.
- Manche informieren die Unternehmensleitung aus Gründen der Fairness lieber früher als später, um Unmut über einen überraschenden „Ausfall“ zu vermeiden.
- Andere wiederum geben aus persönlichen Gründen erst sehr viel später bekannt, dass sie ein Kind erwarten.
Jede dieser Herangehensweisen hat ihre Berechtigung und ist vor dem Gesetz zulässig.
ℹ️ Übrigens: Wenn einer Schwangeren z.B. besonders übel ist und sie sich deshalb krank meldet / schreiben lässt, muss sie auch hier nicht ihre Schwangerschaft offenbaren.
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Formalitäten: Was muss ich dem Arbeitgeber vorlegen?
Wenn dem Arbeitgeber eine mündliche Mitteilung mit ungefähren Angaben nicht ausreicht, kann er ein ärztliches Attest über die Schwangerschaft und den errechneten Entbindungstermin fordern.
Diese genaueren Daten braucht er, um beispielsweise Urlaubsansprüche zu berechnen oder um die konkreten Mutterschutzfristen abzuschätzen. Allerdings hat der Arbeitgeber auch die Kosten für dieses Attest zu tragen.
ℹ️ Übrigens: Schon im Bewerbungsgespräch muss eine Frau nicht auf Fragen nach einer möglichen Schwangerschaft oder Familienplanung eingehen – solche Fragen sind generell unzulässig. Hier ist es sogar erlaubt, bewusst eine Schwangerschaft zu verheimlichen.
Mögliche Sonderfälle – wie gehe ich mit ihnen um?
Ein Sonderfall zur Mitteilung der Schwangerschaft liegt vor, wenn der Arbeitsvertrag bereits gekündigt wurde, ohne dass der Betrieb von der Schwangerschaft wusste. Hier ist schnelles Handeln angesagt. Wenn Du dem Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen Deine Schwangerschaft mitteilst (am besten schriftlich), kann die Kündigung unwirksam sein.
Vielleicht arbeitest Du auch derzeit nicht, sondern befindest Dich gerade in Elternzeit. Und nun hast Du festgestellt, dass Du ein weiteres Kind erwartest.
Gerne kannst Du Dich mit allen Fragen und Sorgen, die Dich rund um die Schwangerschaft momentan beschäftigen, an die Beraterinnen von Pro Femina e.V. wenden. Sie sind gern für Dich da!
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