Die Rolle des Arztes beim Schwangerschaftsabbruch
- Eine Abtreibung darf nur von einem zugelassenen Arzt durchgefĂĽhrt werden; ansonsten ist sie strafbar.
- Allerdings führen aus Gewissensgründen nicht alle Frauenärzte Schwangerschaftsabbrüche durch.
- Der Arzt, der einen Abbruch vornimmt, ist grundsätzlich als Berater im Schwangerschaftskonflikt ausgeschlossen. Zu beachten sind auch die vorgeschriebene Wartezeit vor dem Eingriff (3 Tage).
Wer fĂĽhrt einen Schwangerschaftsabbruch durch?
Ein Schwangerschaftsabbruch darf grundsätzlich nur von einem Arzt / einer Ärztin und nach geltenden medizinischen Standards vorgenommen werden. Eine Abtreibung ohne Arzt ist grundsätzlich rechtswidrig (lies hier mehr: Paragraph 218 StGB). Diese Regelungen gelten vor allem zum gesundheitlichen Schutz der Frau.
Ă„rzte und Abtreibung in Deutschland:
Wohl jeder Frauenarzt steht einmal vor der Frage, ob er Abtreibungen durchführt oder nicht. Gemäß § 12 Abs. I Schwangerschaftskonfliktgesetz besteht in Deutschland aber keine Verpflichtung für Ärzte oder anderes medizinisches Personal, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. Viele Ärzte machen von dieser Gewissensfreiheit Gebrauch und wollen keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Es gibt aber auch Mediziner und Kliniken, die sich auf Abtreibungen spezialisiert haben.
Wie finde ich einen Arzt für die Abtreibung? – Liste
Sobald man im Internet die Suche nach einem geeigneten Arzt für eine Abtreibung startet, bekommt man rasch Adressen, wo man einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann. Inwieweit es sich dabei um seriöse Anbieter handelt, darf die schwangere Frau individuell prüfen. Eine Liste mit Ärzten für den Schwangerschaftsabbruch kannst Du im Internet finden. Sie wird von der Bundesärztekammer online zur Verfügung gestellt.
Auf der Suche nach Ă„rzten fĂĽr eine Abtreibung: Bedenkzeit
Wenn Du ungeplant schwanger bist und sofort einen Arzt fĂĽr einen Schwangerschaftsabbruch finden willst, ist es ratsam, Dich nicht ĂĽbereilt festzulegen. Mit ausreichend Bedenkzeit kannst Du Dich selbst vor einer Kurzschlussreaktion etwa aus Angst oder aus dem Schock heraus schĂĽtzen.
Es ist Dein Recht, Dich nicht nur ĂĽber praktische Dinge, wie die Methoden einer Abtreibung oder was eine Abtreibung kostet, zu informieren.
Daher darf ein Arzt frĂĽhestens nach einer Wartefrist von mindestens drei Tagen in Folge der Beratung in einer staatlich anerkannten Stelle eine Abtreibung durchfĂĽhren. Insgesamt bleiben aber fĂĽr die DurchfĂĽhrung eines Schwangerschaftsabbruchs nach der Beratungsregelung mehrere Wochen, in denen eine Frau sich in aller Ruhe mit den Pro und Contras zu einer Abtreibung auseinandersetzen kann.
Vielleicht bist Du gerade auf der Suche nach einem Gynäkologen beziehungsweise Frauenarzt für einen Schwangerschaftsabbruch. Bestimmt machst Du Dir diese Entscheidung nicht leicht und bist vielleicht innerlich sogar richtig hin- und hergerissen – während Du Dich zugleich schon erkundigst, wer eine Abtreibung durchführen könnte.
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Abtreibung: Frauenarzt darf nicht gleichzeitig beraten
Generell ist ein Schwangerschaftsabbruch erst nach einem Gespräch bei einer Beratungsstelle mit besonderer staatlicher Anerkennung nach §9 des SchKG (inklusive Ausstellen eines Beratungsscheins) straffrei möglich. Im Anschluss steht die Frage: Möchte die Frau den Abbruch wirklich? Und wenn ja: Welcher Arzt macht einen Schwangerschaftsabbruch?
Wichtig dabei ist: Frauenärzte, die Abtreibungen durchführen, dürfen nicht diejenigen gewesen sein, die die Beratung angeboten haben. Damit möchte der Gesetzgeber die schwangere Frau vor einem persönlichen Interesse des Beratenden und einer Ausnutzung ihrer Notlage schützen.
Wurde die gesetzlich vorgeschriebene Beratung also durch einen Arzt, der selbst Abtreibungen durchfĂĽhrt, vorgenommen, muss in diesem Fall ein anderer Frauenarzt gesucht werden. Es ist wichtig, dass die Frau selbst und in aller Freiheit eine gute Entscheidung treffen kann.
Was nun?
Wahrscheinlich gibt es noch viele andere Fragen, die Dich gerade beschäftigen. Du kannst Dich gerne weiter auf unserer Webseite zu den Themen Ungeplant schwanger und Abtreibung informieren.
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Mit all dem, was Dich nun bewegt und mit den Fragen, die Dir vielleicht noch durch den Kopf gehen, kannst Du Dich aber auch jederzeit an die Beraterinnen von Pro Femina e.V. wenden! Sie nehmen sich gerne Zeit, um mit einem Blick von auĂźen all das genauer anzuschauen.
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