Muss ich einen Schwangerschaftsabbruch selbst bezahlen oder übernimmt die Krankenkasse?
Grundsätzlich muss eine schwangere Frau die Kosten für den Abbruch selbst tragen. Jedoch werden in einigen Fällen Ausnahmen gemacht.
Grund 1: Indikation
Die Kosten für eine Abtreibung werden von der Krankenkasse übernommen, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden ist (kriminologische Indikation) oder wenn die Gesundheit der Frau durch die Fortsetzung der Schwangerschaft gefährdet ist (medizinische Indikation). In diesen Fällen ist vorab kein Antrag nötig, sondern nur das Vorlegen der eigenen Gesundheitskarte.
Grund 2: Finanzielle Notlage
Wenn die schwangere Frau als „finanziell notleidend” eingestuft wird, übernimmt das Bundesland die Kosten. Für die Berechnung wird vor allem das persönliche Einkommen der Frau (nicht das ihres Partners) herangezogen. Zudem spielt auch die Höhe der Miete und die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder eine Rolle. Der Antrag zur Kostenübernahme muss dazu bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.
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