Häufige Fragen: Was passiert nach der Abtreibung mit dem Kind?  

Was passiert mit Babys, die abgetrieben werden?

Was nach einer Abtreibung mit dem Kind geschieht, hängt vom Zeitpunkt der Schwangerschaft und der Methode der Abtreibung ab – außerdem, wie das medizinische Personal in einem solchen Fall handelt oder wie eine Frau selbst damit umgeht (z.B., wenn ein Teil der medikamentösen Abtreibung zuhause durchgeführt wird).

Vielleicht machst Du Dir gerade im Vorfeld einer Abtreibung solche Gedanken, oder in der Situation selbst… Womöglich bist Du auch gerade völlig auf Dich allein gestellt und dieses Thema geht Dir sehr nahe. Es zeugt jedoch von Mut und ehrlicher Suche, dass Du Dich mit diesem Thema beschäftigst.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die folgenden Informationen sehr belastend sein können! Vielleicht möchtest Du vorsichtig für Dich überlegen und abwägen, was das alles mit Dir macht…


Operative Abtreibung
Bei einer operativen Abtreibung (bis zur 14. SSW, gerechnet ab der letzten Periode) werden der Embryo (so wird das Kind in den ersten zweieinhalb Schwangerschaftsmonaten genannt) und Gewebe durch eine Absaugung oder Ausschabung aus der Gebärmutter entfernt. Beides überlebt der Embryo nicht.
Die Überreste des Kindes können je nach Bundesland und den dortigen Gesetzen und je nach Klinik entweder

  • gesammelt einem Begräbnis zugeführt werden
  • im Gewebeabfall der Klinik entsorgt werden
  • für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke herangezogen werden.

Medikamentöse Abtreibung
Bei einer medikamentösen Abtreibung (bis zur 9. SSW, gerechnet ab der letzten Periode) wird der Embryo nach der Verabreichung des zweiten, wehenauslösenden Medikaments zusammen mit weiterem Gewebe ausgestoßen. Es kann sein, dass die Frau hierbei auch den Embryo erkennen kann. Viele Frauen sind in dieser Situation alleine und es bleibt ihnen überlassen, was danach mit dem Embryo geschieht und ob sie ihn bestatten möchten.
Manche Frauen begraben ihn beispielsweise an einem bestimmten Ort, zu dem sie noch später hinkommen können.

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Gibt es die Möglichkeit, das Kind offiziell zu bestatten oder beim Standesamt zu melden?

In Deutschland wird in § 31 des Personenstandsgesetzes geregelt, wann es sich um eine Lebendgeburt, Fehlgeburt (das Kind verstirbt vor der Geburt und wiegt weniger als 500 g) beziehungsweise Totgeburt handelt (das Kind verstirbt vor der Geburt, wiegt über 500 g oder es stirbt während einer Geburt ab der 24. SSW).
Bestattungsmöglichkeiten orientieren sich an diesem Gesetz, variieren allerdings je nach Bundesland. Trotzdem kann in fast allen Bundesländern ein totes Baby, unabhängig von Größe und Gewicht, auf Wunsch der Eltern bestattet werden.

Stirbt ein Kind durch eine Abtreibung, gelten je nach Bundesland die gleichen Regelungen wie für Fehl- oder Totgeburten, teilweise kann es aber auch Abweichungen geben, die bei der Klinik/ beim jeweiligen Arzt erfragt werden können. Dies gilt auch im Falle einer Spätabtreibung.

Seit 2013 haben Eltern bei einer Fehlgeburt zudem die Möglichkeit, die Geburt ihres Kindes beim Standesamt anzumelden und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben.

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Autoren & Quellen

Autorin

Yvonne Onusseit,
Pädagogin

Überprüfung

Juristisches Team und medizinisches Team 
 

Quellen

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