Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch: Der Beratungsschein für eine Abtreibung

Der Beratungsschein für eine Abtreibung

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Was ist der „Beratungsschein“ und wofür brauche ich ihn?

  • Nach deutscher Gesetzeslage ist ein sogenannter Beratungsschein notwendig, um eine Abtreibung durchführen zu lassen.
  • Den Beratungsschein bekommt die schwangere Frau ausgehändigt, wenn sie sich vor der Abtreibung bei einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle beraten lässt.
  • Zwischen dem Beratungsgespräch und der Abtreibung müssen mindestens drei Kalendertage liegen. Diese Zeit ist als Bedenkzeit gedacht.

Du bist schwanger und denkst über eine Abtreibung nach? Du bist noch unsicher, welches der richtige Weg für Dich ist?

Warum brauche ich einen Beratungsschein für eine Abtreibung?

Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass eine Frau, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkt, umfassend zu allen Alternativen und Hilfsmöglichkeiten informiert wird. Deswegen ist eine Beratung notwendig. Der Beratungsschein ist der Nachweis dieser Beratung und wird am Ende der Beratung ausgestellt (SchKG §7).

Ein Schwangerschaftskonflikt ist für viele Frauen ein aufwühlender Prozess. So manche Frau fühlt sich mit der Entscheidung alleine gelassen oder gar von anderen in Richtung Abtreibung gedrängt. Eine gute Beratung kann helfen, die eigenen Gedanken zu sortieren und neue Perspektiven aufzeigen. Auch sollte sie Dich über Deine Rechte und weitere Hilfsmöglichkeiten aufklären.

Tipps für dich:

Wo bekomme ich einen Abtreibungs-Beratungsschein?

Nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung können staatlich anerkannte Beratungsstellen einen Beratungsschein ausstellen. Auch Ärzte mit einer staatlichen Berechtigung zur Schwangerschaftskonfliktberatung können einen Beratungsschein ausstellen. Es darf sich jedoch nicht um den gleichen Arzt handeln, der auch den Abbruch durchführt. Zwischen der Ausstellung des Beratungsscheins und der Durchführung des Abbruchs müssen drei volle Kalendertage liegen. Dies ermöglicht, nochmal in Ruhe alle Optionen zu durchdenken und zu erspüren, welcher Weg einem selbst entspricht.

Hilfreich für Dich:

Was steht auf dem Beratungsschein zum Schwangerschaftsabbruch?

Nach der Beratung erhält die schwangere Frau den sogenannten Beratungsschein für eine Abtreibung. Dieser enthält das Datum des Beratungsgesprächs, den Namen der Schwangeren und den Vermerk, dass eine Beratung nach SchKG §5 und §6 stattgefunden hat. Inhalte des Gesprächs werden nicht notiert. Der Beratungsschein zur Abtreibung wird dem Arzt vorgelegt, der den Abbruch durchführt.

Wie wird beraten und was wird besprochen?

Normalerweise findet ein Beratungsgespräch vor Ort in der jeweiligen Beratungsstelle statt. Die gesetzliche Regelung besagt, dass die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen soll und Perspektiven zur Fortsetzung der Schwangerschaft aufzeigen soll (StGB §219). In diesem Sinne sollte die Beratung auch Alternativen zur Abtreibung vorschlagen und mögliche Wege für ein Leben mit Kind aufzeigen.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung darf nicht belehrend oder bevormundend sein, sondern soll ermutigen (SchKG §5). Sie ist für die Schwangere kostenlos (SchKG §6). Die beratene Frau kann dabei auf Wunsch auch ihrer Beraterin gegenüber anonym bleiben. Eine Kollegin stellt in diesem Fall den Beratungsschein aus (SchKG §6).

Wichtig: Wenn Du mit der Beratung nicht zufrieden bist, wenn Fragen oder Unsicherheiten offen geblieben sind, scheue Dich nicht, um weitere Gespräche zu bitten oder Dich nach einer weiteren Beratungsstelle umzusehen. Du kannst auch verschiedene Beratungsstellen aufsuchen.

Es ist wichtig, dass Du in Deinem Entscheidungsprozess alle Unterstützung und Hilfe bekommst, die Du brauchst.

Inhalte der Schwangerschaftskonflikt-Beratung

Folgende Punkte werden in der Beratung besprochen (SchKG §5):

  • Gründe, warum ein Abbruch der Schwangerschaft erwogen wird
  • Rechte von Mutter und Kind
  • Praktische Hilfen insbesondere für das Leben mit Kind
  • Informationen, die je nach Lage wichtig sind:
    • Medizinisch
    • Sozial
    • Juristisch
  • Angebote, die schwangere Frau bei der Suche nach Wohnung, Betreuungsmöglichkeiten, Fortsetzung der Ausbildung etc. zu unterstützen
  • Angebot, sie zu unterstützen, ihre Ansprüche einzufordern – beispielsweise gegenüber dem Vater des Kindes oder dem Arbeitgeber.

Woran erkenne ich eine gute Beratung?

  • Die Beraterin nimmt sich genug Zeit, um Dir zuzuhören.
  • Sie nimmt Deine Sorgen ernst und verurteilt Dich nicht.
  • Die Beraterin steht Dir zur Seite. Sie stützt nicht die Position von Personen, die Dich unter Druck setzen und beispielsweise eine Abtreibung von Dir verlangen.
  • Die Beraterin stellt am Ende des Gesprächs den Beratungsschein aus – dann, wenn wirklich eine Beratung für Dich stattgefunden hat (ein zuvor ausgestellter Beratungsschein wäre nach SchKG §7 rechtswidrig).
  • Die Beraterin betrachtet mit Dir beide Wege. Neben Informationen zur Abtreibung zeigt sie Dir auch Perspektiven für ein Leben mit Kind auf und informiert Dich über Deine Rechte und die vielseitigen finanziellen und praktischen Hilfsmöglichkeiten (gemäß StGB §219 und SchKG §5 2.2).

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Ich habe Fragen oder brauche Beratung

Vielleicht denkst Du selbst gerade über eine Abtreibung nach und bist auf der Suche nach Informationen. Oder Du warst bereits bei einer Beratungsstelle und es sind noch Fragen oder Zweifel offen geblieben. Gerne kannst Du sowohl unser digitales Beratungsangebot nutzen als auch mit einer Beraterin von Pro Femina e.V. sprechen oder chatten. Sie nimmt sich sehr gerne die Zeit für Dich, die Du brauchst, um Deine individuellen Sorgen in Ruhe besprechen zu können.
➡️ Kontakt zu den Beraterinnen von Pro Femina e.V.
Bitte beachte, dass Profemina keine Beratungsscheine ausstellt.

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