Wer gilt als Vater des Kindes – und muss ich ihn angeben?
Mach den Selbsttest:🙎🏻♂️ Anerkennung der Vaterschaft: Was tun, wenn es Probleme mit dem Vater gibt?
- In der Schweiz kann als rechtlicher Vater auch jemand gelten, der das Kind nicht gezeugt hat. Bei verheirateten Frauen gilt der Ehemann prinzipiell als rechtlicher Vater des Kindes.
- Durch die Anerkennung der Vaterschaft gibt es finanzielle und rechtliche Folgen für Kind und Vater. Bei allen rechtlichen Regelungen gilt das Kindeswohl als entscheidend.
- Die Mutter ist verpflichtet, den Namen des Vaters zu nennen. Rechtlich dazu gezwungen werden kann sie aber nicht.
Nähere Infos zur Vaterschaftsanerkennung, wann sie notwendig ist oder was passiert, wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will, findest Du hier im Artikel.
Anerkennung der Vaterschaft: Was tun, wenn es Probleme mit dem Vater gibt? – Dein Selbsttest
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(Wann) muss ich die Vaterschaft anerkennen lassen?
Eine Vaterschaftsanerkennung ist notwendig/sinnvoll, wenn…
- Du als schwangere Frau mit dem biologischen Vater des Kindes nicht verheiratet bist,
- Du aber möchtest, dass er als Vater bekannt ist – mit allen Rechten und Pflichten.
Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht notwendig, wenn…
- Du mit dem biologischen Vater des Kindes verheiratet bist, weil Dein Ehemann automatisch als Vater gilt.
Wer gilt als Vater des Kindes?
Nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB) gibt es zwei verschiedene Definitionen von Vaterschaft. Diese erklären, warum manchmal eine Vaterschaftsanerkennung notwendig oder sinnvoll ist und warum manchmal nicht:
- Der biologische Vater: Das ist der Mann, der das Kind gezeugt hat.
- Der rechtliche Vater: Wenn die Frau verheiratet ist, gilt ihr Ehemann automatisch als Vater des Kindes. Auch wenn er das Kind nicht gezeugt hat, wird er in den Geburtsschein als Vater eingetragen. Wenn die Frau nicht verheiratet ist, muss die Vaterschaft geregelt werden. Nur durch die Anerkennung der Vaterschaft können Vater und Kind ihre Rechte und Pflichten füreinander wahrnehmen.
Der Rechtstext aus dem ZGB im Wortlaut: Art. 252f.
Wer steht in der Geburtsurkunde?
Der Ehemann, welcher automatisch als Vater gilt, wird in der Geburtsurkunde auch als Vater eingetragen. (genannt: Vaterschaftsvermutung)
Wenn vor der Geburt eine Vaterschaftserklärung beim Standesamt abgegeben wurde, wird diese Person in den Geburtsschein eingetragen. Dabei braucht es weder die Einwilligung der Mutter noch einen Vaterschaftstest.
ℹ️ Wenn nicht festgestellt werden kann, wer der Vater ist, meldet sich die Kindes- oder Erwachsenenschutzbehörde, um einen Beistand für das Kind zu ernennen. Ziel ist es, im Interesse des Kindes die Vaterschaft zu klären – gegebenenfalls gerichtlich.
Welche Folgen hat eine Vaterschaftsanerkennung?
Durch die Anerkennung der Vaterschaft entstehen für das Kind bestimmte Ansprüche dem Vater gegenüber, zum Beispiel Unterhalt, Erbanspruch und Besuchs-/Kontaktrecht mit dem Vater.
Unterhalt
Vater und Kind sind füreinander unterhaltspflichtig. Das heißt, dass der Vater Unterhalt für das Kind zahlen muss. Die Unterhaltspflicht dauert bis zur Volljährigkeit des Kindes, bzw. bis es eine ordentliche Ausbildung abgeschlossen hat.
Auch das Kind kann dem Vater gegenüber unterhaltspflichtig werden, sobald es volljährig ist.
ℹ️ Bei unverheirateten Paaren muss ein Unterhaltsvertrag geschlossen werden.
Erbanspruch
Durch die Vaterschaftsanerkennung ist das Kind seinem Vater gegenüber erbberechtigt. Uneheliche Kinder haben demnach die gleichen Rechte wie eheliche Kinder. Das Kindeswohl ist Grundlage der Rechtslage.
Das Thema ist für Dich vielleicht noch weit weg. Vielleicht möchtest Du aber auch langfristige Aspekte in Deinen jetzigen Überlegungen mitbedenken.
Besuchs-/Kontaktrecht
Das Kind hat ein Recht auf angemessenen persönlichen Kontakt mit seinem Vater – also mit dem Mann, dessen Vaterschaft anerkannt wurde.
Die Vaterschaftserklärung an sich hat jedoch keine unmittelbaren Folgen für das Sorgerecht.
Das Sorgerecht umfasst die Erziehung des Kindes, die Fürsorge im Alltag oder auch generelle Entscheidungen (zum Beispiel, auf welche Schule das Kind geht, welche Religion es hat).
Wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben möchten, dann müssen sie noch zusätzlich eine gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt abgeben. Die Eltern müssen dafür nicht zwangsläufig zusammenleben.
Im Artikel Sorgerecht findest Du nähere Informationen über die Unterscheidung zwischen Umgang und Obhut.
Wie funktioniert eine Vaterschaftsanerkennung?
Der Vater eines unehelichen Kindes kann in einer persönlichen Erklärung die Vaterschaft bei jedem Zivilstandsamt anerkennen:
- im Wohn- oder Heimatort von Mutter oder Vater
- im Geburtsort des Kindes
Die Anerkennung kann vor und nach der Geburt stattfinden. Ab dem Zeitpunkt der Geburt gilt dann der Vater als rechtlicher Vater. Demnach kann zum Beispiel auch eine Unterhaltspflicht rückwirkend geltend gemacht werden.
Ist der Vater minderjährig, muss der gesetzliche Vertreter (in der Regel die eigenen Eltern, also die Großeltern des Kindes) der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Zusammen mit der Anerkennung wird ein Unterhaltsvertrag geschlossen. Dieser wird durch die Vormundschaftsbehöre genehmigt.
Was, wenn er die Vaterschaft nicht anerkennen will?
Vielleicht bist Du schwanger und der Vater des Kindes hat darauf nicht gerade freudig reagiert? Du hast Angst, dass er nicht zu Dir und dem Kind stehen würde? Und nun machst Du Dir viele Gedanken, wie es wäre, wenn er die Vaterschaft nicht anerkennen würde?
Zunächst einmal: Solche ersten Reaktionen können sich mit der Zeit auch ändern.
- 🧔🏻♂️ Was tun, wenn er das Kind nicht will? – zum Selbsttest
- 👩👦Schwanger und (vielleicht) alleinerziehend – zum Artikel
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Wenn der biologische Vater des Kindes die Vaterschaft tatsächlich nicht anerkennen will, kann sie auch gerichtlich festgestellt werden. Du kannst als Mutter in diesem Fall auf Feststellung der Vaterschaft klagen (Art. 261). Für diese Vaterschaftsklage besteht die Frist von einem Jahr seit der Geburt.
Dabei wirst Du von der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde unterstützt. Sie helfen zum Beispiel auch, den Unterhalt einzutreiben, wenn der Vater nicht zahlen will. Solange steht Dir eine Alimentenbevorschussung zu.
➡️ Anlaufstelle: Das Gericht am Wohnsitz des Kindes oder des Vaters.
ℹ️ Das Kind selbst kann im Übrigen auch eine Klage einreichen, bis spätestens zu seinem 19. Geburtstag. Denn das Kind hat ein Recht darauf, seine Abstammung zu kennen und Kontakt zu seinem Vater zu haben. -
Als Mutter des Kindes kannst Du Dich an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde wenden und dort rechtlichen Beistand bekommen. Diese Beistandsschaft ist eine vorübergehende rechtliche Vertretung des Kindes. Ziel ist es, im Interesse des Kindes Vaterschaft und Unterhalt zu regeln.
Dieser Beistand setzt sich meist zeitnah mit dem biologischen Vater des Kindes in Verbindung, nachdem Du den Namen des Vaters mitgeteilt hast. Wenn der Aufenthalt des Vaters nicht bekannt ist, wird der Beistand zunächst seinen Aufenthaltsort ermitteln.
Falls der Vater auch dann nicht die Vaterschaft freiwillig anerkennen möchte, kann der Beistand selbst vor dem zuständigen Gericht im Namen des Kindes Klage auf Vaterschaftsfeststellung erheben. In diesem gerichtlichen Verfahren wird das Kind dann von ihm vertreten.
Das Gericht fordert dann einen Vaterschaftstest.
Muss ich den Vater angeben?
In der Schweiz wird das Recht des Kindes, seinen Vater zu kennen, sehr geschützt. Daher ist eine Mutter verpflichtet, den Namen des Vater anzugeben und Unterhalt anzunehmen. Ansonsten könnte sie die Interessen des Kindes verletzen.
Nun bist Du vielleicht selbst in einer schwierigen Situation und möchtest aus bestimmten Gründen den Namen des Erzeugers nicht angeben?
Wichtig zu wissen: In dem Fall würden sämtliche Rechte und Pflichten des Vaters (wie Unterhaltszahlungen) entfallen. Es wäre aus dieser Perspektive daher von Vorteil, den Vater bekanntzugeben. Dazu gezwungen werden kannst Du allerdings nicht!
Wie geht es dann weiter?
Wenn kein Vater angegeben wird, gibt das Zivilstandsamt der Vormundschaftsbehörde über die Geburt des Kindes Bescheid. Es wird ein Beistand ernannt und es folgt eine Vaterschaftsklage des Gerichts. Nach zwei Jahren wird die Beistandschaft aufgehoben, sollte die Bekanntgabe des Vaters weiterhin verweigert werden.
Das Kind kann dann aber selbst noch eine Vaterschaftsklage bis zum 19. Geburtstag erheben.
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Die Vaterschaft wird meistens durch eine DNA-Analyse festgestellt.
Bei einem gerichtlichen Verfahren wird dazu ein Gutachten angeordnet. Ein Test, der privat durchgeführt wurde, ist als Beweismittel nicht zulässig. Denn die Herkunft der Proben muss natürlich gesichert sein.
Ein heimlich durchgeführter Test ist übrigens strafbar!
Verheiratet und schwanger von einer Affäre – Vaterschaft regeln
Wenn Du als Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet bist, ist zunächst Dein Ehemann der Vater im gesetzlichen Sinne. Das gilt auch, wenn das Kind von einem anderen Mann ist.
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Falls der rechtliche Vater (z.B. der Ehemann) berechtigte Zweifel daran hat, der biologische Vater des Kindes zu sein, kann er die Vaterschaft anfechten.
Diese Klage zur Aberkennung der Vaterschaft ist generell bis fünf Jahre nach der Geburt des Kindes möglich. Sobald der rechtliche Vater erfahren hat oder vermutet, er könnte nicht der biologische Vater sein, gilt eine Frist von einem Jahr.
Auch das Kind kann die Vaterschaft anfechten, wenn die Eltern einen gemeinsamen Haushalt aufgehoben haben, als es minderjährig war. Die Anfechtung ist bis zum 19. Geburtstag möglich.
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Vielleicht möchte der biologische Vater des Kindes selbst als rechtlicher Vater anerkannt werden. Was dann?
Eine Vaterschaft kann generell nicht anerkannt werden, wenn bereits eine Vaterschaft besteht. In diesem Fall heißt das konkret: Der biologische Vater kann seine Vaterschaft nicht anerkennen lassen, weil der (zum Zeitpunkt der Geburt) mit der Mutter verheiratete Mann bereits als der gesetzliche Vater des Kindes gilt.
Der biologische Vater kann dann zwar die Vaterschaft vor Gericht anfechten. Grundsätzlich wird aber der soziale Vater und die Familienzugehörigkeit (Ehe) rechtlich gestärkt, um dem Kind ein möglichst stabiles Familiennetz zu sichern.
Vielleicht befindest Du Dich noch vor der Frage, wie Du mit der ganzen Situation umgehen willst. Du hast von Deiner Schwangerschaft erfahren und vielleicht noch mit keinem darüber gesprochen. Tipps und Hilfen findest Du hier:
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Schwanger und die Beziehung ist kompliziert
Vielleicht erlebst Du Deine Beziehungssituation im Augenblick als kompliziert und verschiedene Gedanken bewegen Dich. Es kann sein, dass Ihr noch nicht lange ein Paar seid und es daher noch nicht absehbar ist, wie die Beziehung weitergeht. Oder als möglicher Vater kommen mehrere Männer infrage.
Aus welchen Gründen Du auch immer hier liest: Wahrscheinlich wünschst Du Dir klare Verhältnisse, um Dein Kind möglichst behütet und versorgt zu wissen. Du machst Dir verantwortungsvolle Gedanken und setzt Dich mit verschiedenen Möglichkeiten auseinander, doch der Blick in die Zukunft fällt Dir zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht sehr schwer.
In einer solchen Situation kann es guttun, über das, was Dich momentan bewegt, mit einer erfahrenen und doch außenstehenden Person in Austausch zu kommen. Gerne kannst Du Dich an die Beraterinnen von Pro Femina e.V. wenden – wenn Du das möchtest: 📩 Schreib einfach von Deiner Situation - zum Kontakt
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