Wer hat welche Rechte für das Kind? Und was ist die elterliche Obhut?
- Es gibt gesetzliche Regelungen, die festlegen, wer für ein Kind zuständig ist und wie die Sorge aussieht.
- Das Sorgerecht stellt das Kindeswohl in den Mittelpunkt. Es betrifft die Pflege und Erziehung des Kindes, die Beaufsichtigung und Entscheidungsaufgaben für das Kind.
- Das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile ist der Regelfall. Die genaueren Bestimmungen zu Obhut, Besuchsrecht und Unterhalt können sich aber unterscheiden.
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Weitere Infos zum Thema Sorgerecht findest Du hier in unserem Artikel.
Was tun, wenn es Probleme mit dem Vater gibt? – Dein Selbsttest
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Was ist das Sorgerecht?
Im Zivilgesetzbuch ist die elterliche Sorge rechtlich verankert. Es geht dabei um die Rechte und Pflichten zwischen einem minderjährigen Kind und seinen Sorgeberechtigten. Das sind in der Regel die Eltern, die sich um das Kind kümmern oder wichtige Entscheidungen für das Kind treffen.
Die Rechte und Pflichten sind auf das Kindeswohl ausgerichtet (Art. 296) und können in der Personen- und Vermögenssorge unterschieden werden:
- Zur Personensorge zählt die Pflege und Erziehung, die Aufsichtspflicht, oder auch die Verantwortung für Bildung und die Förderung von Fähigkeiten.
- Die Vermögenssorge bezeichnet die materielle Sorge für das Kind, wie das Vermögen des Kindes zu wahren und für den Lebensunterhalt zu sorgen, bis das Kind dazu selbst in der Lage ist.
Außerdem übernehmen die Eltern bis zur Volljährigkeit die gesetzliche Vertretung des Kindes: Eltern können im Namen des Kindes Zustimmungen oder Einwilligungen erteilen, zum Beispiel das Kind in einer Schule anmelden oder zu einer medizinischen Operation zustimmen.
➡️ Der Rechtstext im Wortlaut: Die Gemeinschaft der Eltern und Kinder
Gemeinsames Sorgerecht
In der Regel haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Das gilt für verheiratete, unverheiratete und getrennte/geschiedene Paare gleichermaßen. Ganz im Sinne des Kindeswohls soll das Kind zu beiden Elternteilen eine gute Beziehung haben können. Daher fördert das schweizerische Gesetz die gemeinsame elterliche Sorge.
In der Regel haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Das gilt für verheiratete, unverheiratete und getrennte/geschiedene Paare gleichermaßen. Ganz im Sinne des Kindeswohls soll das Kind zu beiden Elternteilen eine gute Beziehung haben können. Daher fördert das schweizerische Gesetz die gemeinsame elterliche Sorge.
ℹ️ Um als unverheiratetes Paar das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, muss eine Erklärung beim Zivilstandsamt abgegeben werden, dass beide Elternteile Verantwortung übernehmen und Obhut, Betreuung und Unterhalt regeln wollen.
Die Erklärung wird oftmals zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung abgegeben.
💡Achtung: Die elterliche Sorge ist nicht zu verwechseln mit der Obhut.
⁉️ Bist Du als Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit einem anderen Mann als dem Vater des Kindes verheiratet, so gilt Dein Ehemann als gesetzlicher Vater des Kindes und ihr habt beide das Sorgerecht. Wenn der leibliche Vater eine Vaterschaftserklärung abgibt, hat er Recht auf Umgang.
Anerkennung der Vaterschaft
Schwanger von Affäre
Alleiniges Sorgerecht
Das alleinige Sorgerecht ist eher selten der Fall. Denn verheiratete Paare haben mit der Geburt automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Auch nach einer Scheidung bleibt die gemeinsame Sorge bestehen.
Wenn ein Paar beispielsweise unverheiratet ist, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht – solange, bis eine gemeinsame Erklärung abgegeben wird.
Nur in schwerwiegenden Fällen kann das alleinige Sorgerecht beantragt werden. Zum Beispiel, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, oder das Kind vernachlässigt wird (z.B. durch Alkoholabhängigkeit etc.). Andere Gründe können ein gefährliches Umfeld oder staatsfeindliche Erziehung sein.
Es kommt dann zum gerichtlichen Entschluss oder Entscheid durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Wenn sich beide Elternteile nicht mehr verstehen, ist das kein Grund, einem Elternteil das Sorgerecht abzuerkennen.
Was gilt für minderjährige Mütter?
Solltest Du noch minderjährig sein, obliegt das Sorgerecht bis zu Deiner Volljährigkeit zum Beispiel bei Deinen Eltern oder bei der Kindesschutzbehörde. Das nennt man auch Beistandschaft.
Dies ist vor allem die gesetzliche Vertretung des Kindes. Für die Betreuung, Pflege und Erziehung des Kindes kannst Du jedoch zuständig sein.
Mit Deiner Volljährigkeit wird die Beistandschaft aufgehoben und Du bekommst die elterliche Sorge zugeteilt.
➡️ Alle Infos hier: Schwanger unter 18 – Junge Mutter sein?
Was gilt im Falle einer Scheidung?
Nach einer Scheidung bleibt zwar das gemeinsame Sorgerecht bestehen (Art. 298), jedoch müssen elterliche Obhut, persönlicher Verkehr und Unterhalt neu geregelt werden. Denn in den meisten Fällen wird der gemeinsame Haushalt aufgeteilt, und das Kind bleibt bei einem Elternteil wohnen.
Elterliche Obhut
Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erhält die alleinige Obhut. Die Obhut ist nämlich an den Wohnort und somit die Betreuungszeit gekoppelt. Das heißt, der Elternteil kümmert sich um die alltäglichen Dinge, welche das Kind betreffen.
Manche Mütter fürchten sich, dass der Vater des Kindes beim gemeinsamen Sorgerecht zu sehr „mitmischt“. Doch haben beide Elternteile das Recht, Entscheidungen alleine zu treffen – es muss nicht alles im Alltag miteinander abgesprochen werden. Wichtige Entscheidungen allerdings schon: zum Beispiel die Wahl der Schule, ein Wohnortswechsel, oder medizinische Behandlungen.
ℹ️ Was ist die alternierende Obhut? Dies ist ein sogenanntes Wechselmodell: Beide Elternteile verbringen gleich viel Zeit (50 Prozent) mit dem Kind. Das Kind wechselst seinen Wohnort regelmäßig. Damit dies aber im Sinne des Kindeswohl geschieht, gibt es bestimmte Kriterien, die zunächst geprüft werden.
Besuchsrecht/Persönlicher Verkehr
Jeder der beiden Eltern hat das Recht und die Pflicht, Umgang mit seinem Kind zu haben – und jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Das Umgangsrecht umfasst persönliche Besuchskontakte ebenso wie Telefonkontakte und Briefwechsel.
Daher wird dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Besuchsrecht oder Recht auf persönlichen Verkehr zugesprochen, damit das Kind auch dort eine tragfähige Beziehung erleben kann (Art. 273). Wächst das Kind z.B. bei der Mutter auf, liegt damit automatisch das Recht auf Umgang des Vaters mit dem Kind vor.
Meist wird eine Besuchsregelung von zwei Wochenenden im Monat festgelegt und drei Wochen in den Ferien. Wenn sich die Eltern über die Umgangszeiten nicht einigen können, vermittelt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Auch hier ist immer das Kindeswohl das entscheidende Kriterium. Daher können auch Weisungen oder Mahnungen von der KESB erteilt und ein Beistand ernannt werden, welcher die Regelungen überwacht.
ℹ️ Für das Kind ist es außerdem wichtig, den Kontakt zu weiteren Bezugspersonen zu halten, zum Beispiel zu den Großeltern. Auch sie haben Recht auf Umgang mit dem Kind.
Kindesunterhalt/Alimente
Grundsätzlich müssen beide Elternteile für den Lebensunterhalt des Kindes sorgen. Neben der Pflege und Erziehung bedeutet dies eine finanzielle Absicherung des Kindes. Diese wird durch den Naturalunterhalt (wie Wohnung, Nahrung oder Kleidung) und den Geldunterhalt (Alimente) gesichert.
Je nach Alter, Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes ist es unterschiedlich, was es wann braucht. Außerdem unterscheidet sich der Unterhalt je nach den Lebensverhältnissen der Eltern.
Leben die Eltern getrennt, ist derjenige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, bei dem das Kind nicht lebt.
ℹ️ Die Höhe des Unterhalts ist abhängig von der Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten und dem Erwerb des Unterhaltspflichtigen.
Wenn die Alimente nicht gezahlt werden, können sie durch Mahnungen eingefordert werden. Dabei hilft gegebenenfalls die Inkassohilfe.
Vorübergehend bekommst Du vom Staat Unterhaltsvorschuss.
➡️ Du bist alleinerziehend und hast daher Sorgen?
Schwanger und (vielleicht) alleinerziehend?
Finanzielle Hilfen für Schwangere und Mütter
Schweizerischer Verband für alleinerziehende Mütter und Väter
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht legt fest, wo das Kind wohnt und sich aufhält. Bei einer gemeinsamen Obsorge besteht grundsätzlich auch ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Nach einer Trennung/Scheidung bleibt dieses Recht ebenso bestehen. Es muss gemeinsam geregelt und festgelegt werden, bei wem das Kind hauptsächlich lebt und wer die Angelegenheiten des täglichen Lebens bestimmen darf, z.B. wie das Kind seine Zeit verbringt, was es isst, welche Kleidung es trägt, und anderes mehr.
Meist findet sich eine einvernehmliche Lösung, aber einfach ist es für die meisten Eltern nicht, diese zu finden.
ℹ️ Schwierig kann es zum Beispiel bei einem Umzug werden: Wenn die Mutter die Obhut hat und mit dem Kind viele hundert Kilometer vom Vater wegziehen möchte, kann sie das nicht einfach entscheiden. Der Vater hat Mitbestimmungsrecht, was den Aufenthalt betrifft: vor allem weil auch das Besuchsrecht weiterhin gesichert sein muss.
Noch Fragen oder Sorgen?
Es ist verständlich, wenn es Euch erst einmal schwer vorstellbar scheint, Euer Kind abwechselnd zu betreuen und aufzuziehen, besonders, wenn Du die Beziehung als belastend erlebt hast. Vielleicht hast Du auch Bedenken bei der Vorstellung, Dich mit Deinem Ex-Partner konstruktiv über die Erziehung des gemeinsamen Kindes auszutauschen und zu einigen?
Möglicherweise bist Du jetzt ungeplant schwanger und Dich beschäftigen nun viele Fragen auch rund um den Vater des Kindes. Du weißt vielleicht noch nicht, wie es für Dich weitergehen wird.
Wie auch immer Deine Situation genau aussieht, gerne sind wir für Dich da!
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