Was muss ich beachten?
🙎♀️ Jung und schwanger: Welche Möglichkeiten habe ich? – mach den Selbsttest
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Du trotz Schwangerschaft Deine Lehre beenden kannst.
- Zum Beispiel kannst Du die Zeit Deiner beruflichen Grundbildung verlängern oder vielleicht noch vor der Geburt Deines Kindes den Abschluss machen.
- Du solltest dafür mit den zuständigen Personen Deiner Berufsfachschule, Deinem Lehrbetrieb und des Berufsbildungsamts sprechen.
Jung und schwanger: Welche Möglichkeiten habe ich? – Dein Selbsttest
Schule, Studium, Ausbildung, Berufseinstieg, Freiwilliger Dienst im Ausland … und überraschend schwanger. Du bist jung und hattest erst noch anderes vor? In der Sofort-Auswertung erfährst Du von Deinen Möglichkeiten und bekommst Hilfen und Tipps, wie es gut für Dich weitergehen kann!
Schwanger: Was wird mit meiner beruflichen Grundausbildung?
Gerade in der Arbeitswelt angekommen – und nun bist Du schwanger? Es ist verständlich, wenn sich das vielleicht erst einmal wie ein Schock anfühlt. Vermutlich tauchen Fragen auf: Was wird wohl mein Betrieb sagen? Kann ich meinen Abschluss noch wie geplant machen?
Es ist klar, dass all diese Fragen beunruhigend sein können. In der Regel sollte es aber trotz Schwangerschaft möglich sein, dass Du Deine berufliche Grundausbildung weiter machst!
Wie kann ich die Berufslehre trotzdem beenden?
Je nach Ausbildungsberuf, Branche und Betrieb kann der Vertrag ganz unterschiedlich gestaltet sein. Auf eine Schwangerschaft ausgelegt ist er vielleicht nicht unbedingt. Doch es lassen sich normalerweise individuelle Lösungen finden, wie Du die Berufslehre trotzdem weitermachen kannst.
Ideal ist es, wenn alle Beteiligten frühzeitig an einer konstruktiven Lösung zusammenarbeiten: also Du, Dein Betrieb und die Berufsfachschule.
💡 Was ist zu bedenken?
Folgende Faktoren spielen eine Rolle:
- Lehrjahr: Je nachdem, wie weit Du bist, kannst Du Deine Grundausbildung vielleicht noch vor der Geburt Deines Kindes beenden.
- Deine Tätigkeiten: Manche Arbeiten sollte man nicht mehr ausüben, wenn man schwanger ist; andere kann man ganz normal weiter machen.
- Berufsschule: Selbst, wenn Du wegen Schwangerschaft und Geburt die praktische Lehre pausieren müsstest, kannst Du meist den schulischen Abschluss schon einmal machen.
§ Gesetzliche Vorgaben
Es gibt gesetzliche Regelungen, die schwangere Frauen schützen und unterstützen sollen. Sie gelten auch, wenn Du noch in der Lehre und gleichzeitig schwanger bist. Geregelt wird das unter anderem durch das Arbeitsgesetz oder das Gleichstellungsgesetz:
- Der Kündigungsschutz: Ein Lehrvertrag kann in der Regel nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Eine Schwangerschaft alleine zählt nicht dazu. Auch hier gilt: Es sollte immer miteinander geschaut werden, wie alles individuell geregelt werden kann. Der Kündigungsschutz gilt im Übrigen während der Schwangerschaft und bis zu 16 Wochen nach der Geburt.
- Der Mutterschutz: Für werdende und stillende Mütter gelten besondere Schutzregelungen, zum Beispiel was die Arbeitsplatzgestaltung und die Arbeitszeiten betrifft. So darf eine schwangere Frau nicht schwer heben oder Akkordarbeit leisten. Auch Ruhezeiten und Tag- statt Nachtarbeit sollten gesichert sein.
- Der Mutterschaftsurlaub und die Mutterschaftsentschädigung: Mindestens 14 Wochen lang nach der Geburt steht Dir in der Schweiz der Mutterschaftsurlaub zu. Während dieser Zeit erhältst Du als Lohnersatz ein Entschädigungsgeld.
📘 Mehr zu diesen Themen findest Du auch hier:
Kündigungsschutz
Mutterschutzgesetz
Vielleicht fragst Du Dich auch, wie Du finanziell alles stemmen kannst und welche Hilfen Dir zustehen?
➡️ Finanzielle Hilfen für Schwangere und Mütter
🙌 Unterstützung in Deiner Nähe
⏰ Zeitlicher Rahmen: 3 mögliche Stellschrauben
Folgende zeitliche Anpassungen sind möglich, um auch als schwangere Frau eine berufliche Grundausbildung abzuschließen.
- Zeitpunkt der Abschlussprüfung
Stehst Du schon im letzten Lehrjahr, ist es unter Umständen möglich, Deine Ausbildung regulär zu beenden. Mit Blick auf Deinen Entbindungstermin können Prüfungen in Absprache mit Deinen Lehrbetrieb und der Berufsfachschule vorgezogen oder auch nach hinten verschoben werden. - Verlängerung der Ausbildung
Wegen möglicher längerer Fehlzeiten durch Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub kann oftmals mit dem Berufsbildner vereinbart werden, die Lehrzeit generell zu verlängern. - Ausbildung in Teilzeit
Manchmal kann die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit insgesamt reduziert und die Ausbildung in Teilzeit fortgesetzt werden, wenn die Betreuung des Kindes dies erfordert.
👩💻 Gerne überlegen wir mit Dir gemeinsam, wie Du Deine Lehre und beruflichen Pläne trotz Schwangerschaft jetzt am besten angehen kannst: Zum Kontakt mit den Beraterinnen von Pro Femina e.V.!
Welche Schritte stehen jetzt an?
Um Anpassungen Deiner Berufslehre möglichst einfach vorzunehmen, kann es ratsam sein, alle Beteiligten bald über Deine Schwangerschaft zu informieren. So können sich alle gut darauf einstellen und auch Abwesenheitszeiten frühzeitig einplanen.
Mit folgenden Personen solltest Du ein Gespräch suchen:
- Mit einer Lehrperson der Berufsfachschule: Vielleicht gibt es hier einen Vertrauenslehrer, den Du um Rat fragen könntest? Auch eine andere Lehrkraft, bei der Du Dich gut aufgehoben fühlst, kommt in Frage. Sie können mit Dir besprechen, welche schulischen Lösungen denkbar sind.
- Mit Deinem Berufsbildner: Dieser ist unmittelbar mit Deiner Arbeit im Betrieb vertraut und auch verantwortlich dafür, dass bei Deiner Tätigkeit die Mutterschutzregelungen eingehalten werden. Auch sollte Deine Ausbildungsleitung möglichst als erste im Betrieb von Deiner Schwangerschaft erfahren, um ungute Gerüchte zu vermeiden. So kann sie sich gleich mit Dir Gedanken machen und dann an Deiner Stelle andere wichtige beteiligte Personen ansprechen.
- Du kannst Dich ebenso an Dein Berufsbildungsamt und das Arbeitsinspektorat Deines Kantons wenden.
Es ist natürlich hilfreich, wenn Du Dich mit Deinen Berufsbildnern und Kollegen gut verstehst. Dann fällt es vermutlich leichter, die große Neuigkeit zu verkünden. Aber so oder so darfst Du auf jeden Fall selbstbewusst von Deiner Schwangerschaft berichten. Einen professionellen Umgang damit darfst Du von Deinem Arbeitgeber auf jeden Fall erwarten.
ℹ️ Weitere Anlaufstellen können für Dich auch Dein Kanton, das Sozialamt, Deine Gemeinde oder die Arbeitnehmervertretung sein. Dein kantonales Berufsbildungsamt findest Du hier. Dort können Dir auch Fachstellen vermittelt werden.
➡️ Die Mütter- und Väterberatung steht Dir ebenfalls zur Seite.
Kurz vor der Übernahme?
Ein möglicher Sonderfall ist es, wenn Du am Ende der Ausbildung schwanger wirst und damit auch kurz vor der festen Übernahme in den Betrieb stehst. Es ist verständlich, wenn Du erst einmal zögerst, von Deiner Schwangerschaft zu berichten. Hier darfst Du sorgsam abwägen!
Sehr gerne überlegen wir gemeinsam mit Dir, wie Du die berufliche Herausforderung gut mit der Schwangerschaft vereinbaren kannst.
- Vielleicht möchtest Du erste Ideen entwickeln, wie Du in Deiner Situation am besten vorgehen kannst? Wenn Du Dir dabei gedankliche Unterstützung und Beratung wünschst, stehen Dir die Beraterinnen von Pro Femina e.V. gerne zur Seite: 📩 zum Kontakt per Email, WhatsApp oder Telefon
Hast Du Fragen oder Sorgen? Schreibe Dein Anliegen direkt hier ⬇️
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