Kündigung möglich? Schwanger in der Probezeit

Schwanger in der Probezeit

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Was muss ich beachten, wenn ich während der Probezeit schwanger werde?

  • Für schwangere Frauen in der Schweiz gibt es während der Probezeit keinen Kündigungsschutz.
  • Erst nach der Probezeit kann der Arbeitgeber einer Schwangeren nicht mehr kündigen. Die Sperrzeit besteht während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Niederkunft.
  • Daher ist es ratsam, dem Arbeitgeber erst nach der Probezeit die Schwangerschaft mitzuteilen.

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Nähere Informationen zum Thema Probezeit findest Du hier in unserem Artikel.

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Grundsätzlich gilt: Wegen der Schwangerschaft dürfen Dir im Beruf keine Nachteile entstehen!

1/7 Arbeitgeber: Wann und wie soll ich ihn informieren?

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit ist die Phase in einem Arbeitsverhältnis, die dem besseren Kennenlernen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber dienen soll. Normalerweise wird diese Probezeit im Arbeitsvertrag festgehalten und beginnt mit dem ersten Arbeitstag.

  • Bei unbefristeten Verträgen kann sie bis zu drei Monate dauern.
  • Bei Lehrverträgen beträgt die Zeit mindestens einen Monat und maximal drei Monate.
  • Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gibt es keine genaue Bestimmung. Es ist auch möglich, dass keine Probezeit festgelegt wurde.

👆Achtung: Solltest Du einmal krank sein, wird die Probezeit entsprechend verlängert!
Wenn Du aber wegen der Schwangerschaft oder Niederkunft ausfällst, verlängert sich die Probezeit nicht.

Schwanger – und jetzt?

Wenn Du Dich noch in der Probezeit befindest, hast Du keinen Kündigungsschutz. Es ist verständlich, dass Du Dir daher vielleicht Sorgen machst. Vor allem, wenn Du schwanger bist. Ein sicheres Arbeitsverhältnis würde Dir vermutlich eine gute Perspektive geben: beruflich und finanziell.

📘 Lesetipp: Finanzielle Hilfen für Schwangere und Mütter

Was Du jetzt tun kannst und im Übrigen auch darfst:

Die Schwangerschaft musst Du nicht frühzeitig Deinem Arbeitgeber mitteilen.

Es gibt keine Frist oder Regelung, wann man den Arbeitgeber informieren muss.
Nach der Probezeit empfiehlt es sich zwar, dies so bald wie möglich zu tun, damit Du durch die Mutterschutzregelungen gesichert bist. Doch die Probezeit darfst Du sozusagen in Ruhe vorübergehen lassen.

🕰 Im Übrigen warten viele Frauen die ersten (kritischen) Schwangerschaftswochen ab, bevor sie die Nachricht ihrem Arbeitgeber und sogar Umfeld mitteilen. Es ist daher auch nichts außergewöhnliches und Dein gutes Recht, in dieser Zeit die Neuigkeit für Dich zu behalten und abzuwarten.

➡️ Mehr zum Thema Mutterschutz

Kündigung in der Probezeit

Neben einem möglicherweise etwas niedrigeren Gehalt in der Probezeit ist für diesen Probezeitraum auch eine kürzere Kündigungsfrist als sonst üblich: nämlich sieben Tage. Wird eine Kündigung ausgesprochen, endet nach diesen Tagen das Arbeitsverhältnis.

Wichtig: Sollte Dein Arbeitgeber Dich während der Probezeit allein aufgrund Deiner Schwangerschaft kündigen, ist das ein Verstoß gegen das Gleichstellungsgesetz. Die Auflösung des Vertrags kannst Du daher anfechten. Dem Arbeitgeber droht dann wahrscheinlich eine Schadenersatzforderung.

❓Bei Unklarheiten oder Fragen kannst Du Dich an das Arbeitsinspektorat Deines Kantons wenden! Hier eine Übersicht.

ℹ️ Falls Du Dich noch in der Bewerbungsphase befindest und hier gelandet bist: Im Bewerbungsgespräch musst Du Deinem Arbeitgeber nichts von Deiner Schwangerschaft erzählen, auch wenn er etwas in diese Richtung fragt. 
Das ist rechtlich sogar geregelt, damit Du die gleichen Chancen hast wie andere, die Stelle zu bekommen.

Fragen oder Sorgen?

Vielleicht weißt Du im Augenblick noch nicht genau, wie Du weiter vorgehen kannst. Du möchtest Deinen Job nicht aufs Spiel setzen – oder am liebsten einfach sagen, „was Sache ist“? Oder Dich bewegen neben diesem Thema noch weitere Sorgen?

Mit allen Deinen Anliegen kannst Du Dich auch persönlich an uns Beraterinnen wenden. Wir sind gerne für Dich da!

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