Angst um den Job: Kündigung in der Schwangerschaft

Kündigung in der Schwangerschaft

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Darf man einer schwangere Frau kündigen?

  • Schwangere Frauen sind in besonderer Weise geschützt und dürfen bis auf wenige Ausnahmefälle nicht gekündigt werden (Kündigungsschutz).
  • Der Kündigungsschutz gilt von Beginn der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Geburt.
  • Wenn Du gekündigt worden bist und bei Deiner Kündigung schon schwanger warst, es aber nicht gewusst hast, gilt der Kündigungsschutz trotzdem.

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Dich beschäftigen im Moment Fragen bezüglich Deiner Schwangerschaft und Deiner Arbeit. Es ist vermutlich nicht einfach, einen Überblick über die beruflichen Regelungen zu bekommen. Klick an, welche Themen Dich interessieren: ➡️ Sieben Fragen & sieben Antworten direkt auf Deinen Bildschirm!
Grundsätzlich gilt: Wegen der Schwangerschaft dürfen Dir im Beruf keine Nachteile entstehen!

1/7 Arbeitgeber: Wann und wie soll ich ihn informieren?

Besonderer Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Es gibt eine gute Nachricht: In fast allen Fällen bist Du durch das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt, wenn Du schwanger bist. Es besteht ein Kündigungsverbot für Deinen Arbeitgeber.

Das Mutterschutzgesetz soll Dich vor dem psychischen Druck einer Kündigung bewahren und sicherstellen, dass Du nach der Entbindung finanziell versorgt bist.

📘 Lesetipp: Das Mutterschutzgesetz in der Schweiz

Dauer des Kündigungsschutzes

Der Schutz vor Kündigung beginnt mit dem Eintritt der Schwangerschaft und endet 16 Wochen nach der Geburt Deines Babys. Mit dem Ende dieser Frist kann Dir dann wieder nach den vertraglich geregelten oder gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.

Übrigens: Auch für den traurigen Fall einer Tot- oder Fehlgeburt ist der gesetzliche Kündigungsschutz von 16 Wochen gültig, wenn mindestens die 23. Schwangerschaftswoche erreicht worden ist.

Gekündigt und jetzt schwanger?

Auch wenn Du erst nach der Kündigung erfahren hast, dass Du bei der Kündigung bereits schwanger warst, oder wenn Dein Chef Dir gekündigt hat, weil er es nicht wusste, gilt der Kündigungsschutz rückwirkend.

In dem Fall kannst Du Deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft (nachträglich) informieren, bestenfalls mit einem ärztlichen Nachweis. Dann wird die bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam.

Sollte der Arbeitgeber sich dagegen stellen, kann sich die Schwangere weiterhin wehren, auch gerichtlich.

⁉️ Bei Unklarheiten oder Fragen kannst Du Dich an das Arbeitsinspektorat Deines Kantons wenden! Hier gibt es eine Übersicht.

Ausnahmefälle: Gründe für eine Kündigung in der Schwangerschaft

Im Allgemeinen hat der Arbeitgeber also fast keine Möglichkeit, Dein Arbeitsverhältnis zu beenden, sobald Du schwanger bist. Die einzige Ausnahme ist eine fristlose (statt einer ordentlichen) Kündigung. Zum Beispiel, wenn Du besonders schwerwiegende Verfehlungen begehst – wie Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder eine Straftat. Dann kann Dir auch während einer Schwangerschaft gekündigt werden.

Eine solche Kündigung darf aber nichts mit der Schwangerschaft selbst zu tun haben und muss erst noch von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Sonderfall: Befristeter Vertrag

Wenn Du in einem befristeten Arbeitsverhältnis arbeitest, läuft Dein Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft ganz normal weiter und endet zum vorgesehenen Zeitpunkt.

➡️ Nähere Informationen zum befristeten Vertrag in der Schwangerschaft

Sonderfall: In der Probezeit

Solltest Du während der Probezeit gekündigt werden, wird das Arbeitsverhältnis beendet. Du hast aufgrund der Schwangerschaft keinen Kündigungsschutz. Es gilt die übliche Kündigungsfrist von 7 Tagen in der Probezeit. 



❗️Wirst Du in der Probezeit schwanger, bist Du allerdings nicht verpflichtet, Deinem Arbeitgeber Deine Schwangerschaft (früh) mitzuteilen.

Sollte Dein Arbeitgeber Dich während der Probezeit allein aufgrund Deiner Schwangerschaft kündigen, verstößt er gegen das Gleichstellungsgesetz. Die Auflösung des Vertrags kannst Du daher anfechten. Dem Arbeitgeber droht dann wahrscheinlich eine Schadenersatzforderung.

⌛️Mehr zum Thema Schwanger in der Probezeit.

Selbst kündigen in der Schwangerschaft

Du darfst in der Schwangerschaft ohne Weiteres von Dir selbst aus kündigen. Denn das Kündigungsverbot in der Schwangerschaft gilt nur für den Arbeitgeber. Allerdings bist Du verpflichtet, die für Dich geltenden gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten.

Eine solche Eigenkündigung solltest Du aber gut abwägen – denn mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hast Du auch keine Ansprüche mehr gegenüber Deinem Arbeitgeber – wie den Mutterschaftsurlaub und damit die Mutterschaftsentschädigung.

Druck vom Arbeitgeber?

Es kann gut sein, dass Dein Arbeitgeber Dir nahelegt, zu kündigen. Manche machen Druck, ansonsten den Mutterschaftsurlaub nicht zu bezahlen oder möchten einen Aufhebungsvertrag in beidseitigem Einvernehmen schließen.

Eine Kündigung ist jedoch in den seltensten Fällen sinnvoll und bringt eher Nachteile für die Schwangere mit sich. Daher informiere Dich im Vorfeld gut über Deine Rechte, denn eine Kündigung kann nicht rückgängig gemacht werden!

Wie werden die anderen reagieren? 🗣

Auch wenn Dir nicht gekündigt werden kann und Dein Arbeitsplatz somit sicher ist, macht es Dir möglicherweise Sorgen, dass Kollegen oder Vorgesetzte Deine Schwangerschaft nicht gut aufnehmen könnten.

Vielleicht war das Verhältnis schon zuvor nicht ganz einfach. Oder Dein Arbeitgeber setzt große Hoffnungen auf Dich, die mit einer Schwangerschaft dann erst einmal nicht wie geplant erfüllt werden können. Auch andere Fälle sind denkbar, in denen ein Chef nicht so positiv auf die große Neuigkeit reagiert.

👍🏼 Allerdings darfst Du Dir bewusst machen: Dein Arbeitgeber hat Dich eingestellt in dem Bewusstsein, dass Du schwanger werden kannst. Du brauchst also kein schlechtes Gewissen zu haben und darfst Dich gegen unfaire Behandlung zur Wehr setzen!

👩‍💻Solltest Du wegen Deiner Schwangerschaft bereits mit Problemen am Arbeitsplatz kämpfen, überlegen die Beraterinnen von Pro Femina e.V. mit Dir, wie Du nun vorgehen kannst. Auch wenn du schon im Vorfeld alles einmal durchspielen oder verschiedene Möglichkeiten überlegen möchtest, darfst Du Dich melden.

Noch andere Sorgen?

Wenn Du möchtest, kannst Du Dich auch mit allen anderen Fragen und Sorgen, die Dich rund um die Schwangerschaft momentan beschäftigen, an uns wenden. Wir sind gerne für Dich da!

  • 👥 Schwanger: Welcher Typ bin ich?
  • ⚖️ Wenn Du große Sorgen hast und vor der Frage stehen solltest, Abtreiben: ja oder nein? – hier geht es zum Abtreibungstest mit Sofort-Auswertung

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Neueste Kommentare

  • Jolanta

    12.01.2024


    Was passiert wenn man selber als Arbeitnehmer gekündigt hat und in Kündigungsfrist erfährt, dass sie schwanger ist. Kann man eigene Kündigung in Rahmen des Kündigungsschutzes zurück ziehen? Was ist zu beachten?

  • Profemina

    16.01.2024


    Liebe Jolanta,

    Hab vielen Dank für Deinen Kommentar. Leider kann eine einmal eingereichte Kündigung nur zurückgezogen werden, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist - auch im Falle einer Schwangerschaft. Deshalb wäre es ratsam, schnell das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Es kann sich durchaus auch für den Betrieb lohnen, wenn er keine neue Kraft suchen muss, sondern nur eine Vertretung.

    Falls Deine Frage Dich selbst betrifft, ist es vermutlich gerade keine leichte Zeit für Dich. Gerne sind wir an Deiner Seite und besprechen mit Dir wie Du nun am besten vorgehen kannst. Hier kannst Du Kontakt zu einer unserer Beraterinnen aufnehmen.

    Herzliche Grüße,

    Dein profemina-Team