Gibt es Nachteile? Das Beschäftigungsverbot in der Schweiz

Das Beschäftigungsverbot in der Schweiz

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Arbeitsverbot wegen der Schwangerschaft?

  • In der Schweiz besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot nach der Niederkunft für acht Wochen. Der Mutterschaftsurlaub kann insgesamt 14 Wochen betragen.
  • Ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft kann ausgesprochen werden, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet wird.
  • Während der Schutzfrist nach der Geburt bekommst Du Mutterschaftsentschädigung. Während einem vorzeitigen Beschäftigungsgebot ebenfalls Lohnfortzahlungen.

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Dich beschäftigen im Moment Fragen bezüglich Deiner Schwangerschaft und Deiner Arbeit. Es ist vermutlich nicht einfach, einen Überblick über die beruflichen Regelungen zu bekommen. Klick an, welche Themen Dich interessieren: ➡️ Sieben Fragen & sieben Antworten direkt auf Deinen Bildschirm!
Grundsätzlich gilt: Wegen der Schwangerschaft dürfen Dir im Beruf keine Nachteile entstehen!

Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Das Beschäftigungsverbot ist rechtlich im Mutterschutzgesetz verankert. Es dient der Erhaltung Deiner Gesundheit und der des Kindes.

Es gibt verschiedene Formen des Beschäftigungsverbots. Diese werden auf die individuelle Situation der Frau ausgerichtet.

So kann es sein, dass

  1. Deine Arbeit angepasst wird, damit sie den gesetzlich festgelegten Standards entspricht,
  2. Du teilweise von der Arbeit befreit wirst – oder:
  3. Du gänzlich von der Arbeit freigestellt wirst.

📍 Wichtig: Auch mit einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft erhältst Du 80 Prozent von Deinem Gehalt. 
Eine Kündigung musst Du ebenfalls nicht befürchten – durch Deine Schwangerschaft stehst Du automatisch unter Kündigungsschutz: bis zu 16 Wochen nach der Geburt.

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In welchem Zeitraum gilt das Beschäftigungsverbot?

Grundsätzlich besteht für Wöchnerinnen acht Wochen nach dem Geburtstermin ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Diese Mutterschutzfrist soll Dich und Dein Kind schützen und trifft für Dich auf jeden Fall zu.

Es gibt allerdings auch Fälle, in der ein weiterreichendes und längerfristiges Beschäftigungsverbot nötig ist, um Deine Gesundheit und die des Kindes zu schützen. Gegebenenfalls kann es sich durch die gesamte Schwangerschaft ziehen.


Trotz Beschäftigungsverbot weiterarbeiten?

Womöglich sorgst Du Dich, dass Dein Arbeitgeber nicht gut auf ein Beschäftigungsverbot reagiert, weil er Dich braucht. Oder dass er sogar erwartet, dass Du freiwillig trotzdem weiterarbeitest. Vielleicht würdest Du auch ganz einfach gerne weiterarbeiten.

👆Das Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft muss allerdings eingehalten werden, wenn es ausgesprochen wurde. Dein Arbeitgeber macht sich sonst strafbar, wenn er seine Pflicht missachtet, für den Sonderschutz zu sorgen.

Gründe für ein Beschäftigungsverbot

Die Gründe für ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft können entweder in der Art der Arbeit liegen, die Du normalerweise zu erledigen hast, wenn diese für Deine Gesundheit oder die des Kindes schädlich ist – oder aber in Deinem individuellen Gesundheitszustand.

1. Die Art der Arbeit

Es gibt Tätigkeiten, die laut Mutterschutzgesetz eine Gefährdung für Dich oder das Kind darstellen könnten. Beispiele dafür sind:

  • Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, Strahlen oder Mikroorganismen
  • Tätigkeiten mit großer körperlicher Belastung (Tragen oder Heben schwerer Lasten, ermüdende Körperhaltungen)
  • Schicht- und Nachtarbeit oder Akkordarbeit

Hier geht also nicht darum, wie es Dir gerade gesundheitlich geht, sondern ob Du in Deinem Betrieb ausreichend geschützt bist und Deine Arbeit zumutbar ist.



Dafür bedarf es einer Risikobeurteilung. Fachkompetente Personen wie Arbeitsärztinnen prüfen die Gefahren und Risiken in Deinem Betrieb und wie sie vermieden werden können. Dein Arbeitgeber muss Dich über die Ergebnisse dieser Beurteilung informieren.


Auch wenn Du Dich eigentlich topfit fühlst, kann Dir ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, falls bestimmte Tätigkeiten verboten werden und es dafür keine Alternativen gibt.

👍🏼Tipp: Beschreibe Deine Arbeitssituation Deinem Frauenarzt. So kann Dein gesamter Gesundheitszustand besser betrachtet werden. Die betreuenden Ärzte müssen nämlich beurteilen, ob die Schutzmaßnahmen bei Deiner Arbeit wirksam sind, oder ob ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden muss.

🔍 Die Arbeitsbedingungen werden vom Arbeitsinspektorat Deines Kantons kontrolliert. Bei Fragen oder Problemen kannst Du Dich an dieses wenden: Hier ein Überblick.


2. Individueller Gesundheitszustand

Ein individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft kann von einem Arzt bescheinigt werden. Das passiert, wenn Dein Arzt Deinen Gesundheitszustand so einschätzt, dass Dir oder dem Kind das Weiterarbeiten schaden könnte.

ℹ️ Achtung – Verwechselungsgefahr: Ein Beschäftigungsverbot ist kein Arbeitsunfähigkeitszeugnis. Dieses wird bei Krankheit ausgestellt und es liegt in der Verantwortung des Arztes, dies klar zu unterscheiden. Für die Lohnfortzahlung macht das nämlich einen Unterschied: Im Falle eines Beschäftigungsverbotes zahlt der Arbeitgeber den Lohn in Höhe von 80 Prozent aus. Bei einer Krankheit wird dies von einer Krankentagegeldversicherung geleistet.
💰Im Übrigen trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und das ärztliche Zeugnis.

Formen des Beschäftigungsverbotes

Nicht immer bedeutet ein Beschäftigungsverbot die komplette Freistellung von der Arbeit. Es gibt Abstufungen. Oftmals können dabei in Absprache mit dem Arzt und dem Arbeitgeber individuelle Regelungen entstehen, die zu Deiner Situation passen.


Andere Tätigkeiten

Möglicherweise kann Dein Arbeitgeber Dich von den gefährlichen Tätigkeiten befreien und Dir stattdessen für die Dauer der Schwangerschaft andere Aufgaben übertragen. So bist Du nach dem Mutterschutzgesetz ausreichend geschützt. In diesem Fall ist kein Arbeitsverbot notwendig.

Manchmal ist es auch ausreichend, Deine Arbeitszeit zu reduzieren, wenn dadurch die Gefährdung beseitigt werden kann.

Zu einem vorübergehenden Beschäftigungsverbot kommt es, wenn das Arbeitsinspektorat oder der Arzt die Weiterarbeit untersagt, bis der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen an das Mutterschutzgesetz anpassen konnte.


Vollständiges Beschäftigungsverbot

Stellt sich heraus, dass eine interne Umorganisation im Rahmen des Mutterschutzgesetzes nicht möglich ist, wirst Du von Deiner Arbeitstätigkeit freigestellt. Das ist auch der Fall, wenn keine oder eine nicht ausreichende Risikobeurteilung vorgenommen wurde, oder die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten wurden.

In der Folge bist Du also gänzlich von Deiner Arbeit befreit und sollst wegen der Schwangerschaft gar nicht mehr arbeiten.

Mögliche Sonderfälle – wie gehe ich mit ihnen um?

Möglicherweise ist Deine Situation auch besonders, z.B. weil Du Dich gerade noch in der Ausbildung oder in der Probezeit befindest und durch Deine Schwangerschaft plötzlich ein Beschäftigungsverbot im Raum steht. Vielleicht hast Du auch einen befristeten Arbeitsvertrag oder arbeitest derzeit nicht, sondern befindest Dich gerade in Elternkarenz.

Gerne stellen wir Dir weiterführende Informationen zu Deiner Situation zusammen und überlegen mit Dir gemeinsam, wie es nun am besten weitergehen kann. Falls nötig, holen wir auch gerne juristischen Rat für Dich ein. Melde Dich in diesem Fall einfach gerne direkt bei den Beraterinnen von Pro Femina e.V.!

Noch Fragen oder Sorgen?

Dich beschäftigen vielleicht auch noch ganz andere Fragen und Sorgen rund um die Schwangerschaft? Dann wende Dich gerne an uns Beraterinnern. Wir sind gerne für Dich da!

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