Was passiert mit Babys, die abgetrieben werden?
Was nach einer Abtreibung mit dem Kind geschieht, hängt vom Zeitpunkt der Schwangerschaft und der Methode der Abtreibung ab – außerdem, wie das medizinische Personal in einem solchen Fall handelt oder wie eine Frau selbst damit umgeht (z.B., wenn ein Teil der medikamentösen Abtreibung zuhause durchgeführt wird).
Vielleicht machst Du Dir gerade im Vorfeld einer Abtreibung solche Gedanken, oder in der Situation selbst… Womöglich bist Du auch gerade völlig auf Dich gestellt und dieses Thema geht Dir sehr nahe. Nichtsdestotrotz zeugt es von Mut und ehrlicher Suche, dass Du Dich mit diesem Thema beschäftigst.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die folgenden Informationen sehr belastend sein können! Vielleicht möchtest Du vorsichtig für Dich überlegen und abwägen, was das alles mit Dir macht…
Operative Abtreibung
Bei einer operativen Abtreibung (bis zur 12. SSW, gerechnet ab der letzten Periode) werden der Embryo (so wird das Kind in den ersten zweieinhalb Schwangerschaftsmonaten genannt) und Gewebe durch eine Absaugung oder Ausschabung aus der Gebärmutter entfernt. Beides überlebt der Embryo nicht.
Was mit den Überresten des Embryos geschieht, hängt von der Klinik und den kantonalen Regelungen ab. Möglichkeiten sind:
- Eine Sammlung der Überreste, die einer Bestattung zugeführt wird
- Eine Entsorgung im medizinischen Abfall der Klinik
- Eine Verwendung für wissenschaftliche oder medizinische Zwecke.
Medikamentöse Abtreibung
Bei einer medikamentösen Abtreibung (bis zur 9. SSW, gerechnet ab der letzten Periode) wird der Embryo nach der Gabe des zweiten, wehenauslösenden Medikaments zusammen mit weiterem Gewebe ausgestoßen. Es kann sein, dass die Frau hierbei auch den Embryo erkennen kann. Viele Frauen sind in dieser Situation meist alleine und es bleibt ihnen überlassen, was danach mit dem Embryo geschieht und ob sie ihn bestatten möchten.
Manche Frauen begraben ihn beispielsweise an einem bestimmten Ort, zu dem sie noch später hinkommen können.
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Kann das Kind offiziell bestattet oder gemeldet werden?
In der Schweiz ist es möglich, ein fehlgeborenes oder totgeborenes Kind zu bestatten. Die kantonalen Bestattungsgesetze regeln, ob dies verpflichtend ist oder den Eltern freisteht.
Bei einer Fehlgeburt (unter 500 Gramm) besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Anmeldung beim Zivilstandsamt, aber eine Bestattung ist auf Wunsch der Eltern möglich.
Bei einer Totgeburt (ab 500 Gramm) ist eine Eintragung ins Personenstandsregister vorgeschrieben, und das Kind muss bestattet werden.
Was mit den Überresten eines Kindes geschieht, das durch eine Abtreibung stirbt, orientiert sich ebenfalls an diesen Regelungen. Details können in der jeweiligen Klinik oder bei der zuständigen kantonalen Behörde erfragt werden. Dies gilt auch im Falle einer Spätabtreibung.
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