Wie lange ist eine Abtreibung nach der Fristenlösung möglich?
- In der Schweiz gilt die sogenannte Fristenlösung für eine straffreie Abtreibung. Das heißt, innerhalb einer bestimmten zeitlichen Frist kann eine Abtreibung vorgenommen werden.
- Laut Gesetz ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung möglich, wenn die Frau den schriftlichen Wunsch dazu äußert.
- Je nach Abtreibungsmethode gibt es unterschiedliche Fristen.
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Diese weiteren Themen findest Du im Artikel:
Fristen je nach Abtreibungsmethode
Sonderregelung nach der Frist
Dies Zeit bleibt mir – und nun?
Wie lange kann ich noch abtreiben?
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Fristen je nach Abtreibungsmethode in der Schweiz
Während ein operativer Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche möglich ist, ist aus medizinischen Gründen dieser Zeitrahmen für einen medikamentösen Abbruch etwas kürzer.
Bis wann ist ein Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz möglich? | ||
---|---|---|
medikamentöse Abtreibung | operative Abtreibung | |
Tag | 49. Tag nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung | |
Woche |
|
|
Sonderregelungen nach der Frist
In Ausnahmefällen ist eine Abtreibung auch nach der Frist von zwölf Schwangerschaftswochen möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen (Indikationsregelung) bleibt sie ebenfalls straffrei.
Wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft gefährdet ist, kann der Arzt eine medizinische Indikation ausstellen.
- Abtreibung in medizinischen Sonderfällen / Medizinische Indikation
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ℹ️ Weitere Informationen zum bestehenden Gesetz und zur Beratungsmöglichkeiten findest Du auch hier:
Diese Zeit bleibt mir – und nun?
- ⚖️ Soll ich abtreiben: ja oder nein? – zum Abtreibungstest
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FAQs
-
Nach der sogenannten Fristenlösung ist eine Abtreibung in der Schweiz bis zur 10. Schwangerschaftswoche möglich (gerechnet ab der Befruchtung). Dies entspricht etwa der 12. Schwangerschaftswoche, gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung (gynäkologische Zählweise).
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Ein operativer Schwangerschaftsabbruch kann bis zum Ende der gesetzlich festgelegten Frist erfolgen, d.h. bis zum Ende der 10. Schwangerschaftswoche (gerechnete ab der Befruchtung). Wird nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung gerechnet (gynäkologische Zählweise), entspricht das etwa der 12. Schwangerschaftswoche.
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Eine medikamentöse Abtreibung ist aus medizinischen Gründen nur bis zum 49. Tag nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung erlaubt. Das entspricht etwa der 7. Schwangerschaftswoche, beziehungsweise der 5. Woche, wenn ab der Befruchtung gerechnet wird. Eine operative Methode ist in der Schweiz länger möglich.
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