Wie lange ist eine Abtreibung nach der Fristenlösung möglich?
- In der Schweiz gilt die sogenannte Fristenlösung für eine straffreie Abtreibung. Das heißt, innerhalb einer bestimmten zeitlichen Frist kann eine Abtreibung vorgenommen werden.
- Laut Gesetz ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung möglich, wenn die Frau den schriftlichen Wunsch dazu äußert.
- Je nach Abtreibungsmethode gibt es unterschiedliche Fristen.
Tipp: ⏳ Lass Dir hier berechnen, wie lange in Deinem Fall eine Abtreibung noch möglich ist!
Diese weiteren Themen findest Du im Artikel:
Fristen je nach Abtreibungsmethode
Sonderregelung nach der Frist
Dies Zeit bleibt mir – und nun?
Wie lange kann ich noch abtreiben?
⏳ Lass Dir hier berechnen, wie lange in Deiner Situation eine Abtreibung noch möglich ist. Du erhältst innerhalb weniger Sekunden eine Auswertung auf Deinen Bildschirm!
C Sanders
Während der bislang schwersten Entscheidung in meinem Leben wandte ich mich an ProFemina. Nachdem ich super schnell eine Reaktion auf mein "Hilferuf" bekam, vereinbarten wir ein Telefongespräch. Ich erlebte ein Gespräch auf Augenhöhe, ohne zu Werten, ein offenes Ohr, super Verständnisvoll. Ein Gespräch ohne mir die Antwort auf meine Fragen zu geben, sondern mich selbst dorthin zu begleiten. Auch im weiteren Verlauf war Pro Femina per Mail Kontakt für mich da und half mir meine Gedanken zu sortieren, mir den Druck zu nehmen, positiv in die Zukunft zu blicken.
Wenn man einen objektiven Gesprächspartner sucht, den man seine Sorgen und Ängste anvertrauen kann, kann ich ProFemina absolut empfehlen.
- ⚖️ Vielleicht fragst Du Dich auch, soll ich abtreiben: ja oder nein? – Hier kannst Du Deine Gedanken ordnen und erhältst weitere Entscheidungshilfen
- 🤰Noch unsicher, ob Du tatsächlich schwanger bist? – Mach hier den Online Schwangerschaftstest
Fristen je nach Abtreibungsmethode in der Schweiz
Während ein operativer Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche möglich ist, ist aus medizinischen Gründen dieser Zeitrahmen für einen medikamentösen Abbruch etwas kürzer.


Bis wann ist ein Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz möglich? | ||
---|---|---|
medikamentöse Abtreibung | operative Abtreibung | |
Tag | 49. Tag nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung | |
Woche |
|
|
Sonderregelungen nach der Frist
In Ausnahmefällen ist eine Abtreibung auch nach der Frist von zwölf Schwangerschaftswochen möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen (Indikationsregelung) bleibt sie ebenfalls straffrei.
Wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft gefährdet ist, kann der Arzt eine medizinische Indikation ausstellen.
- Abtreibung in medizinischen Sonderfällen / Medizinische Indikation
- Spätabbruch: Wegen Behinderung abtreiben? – zum Selbsttest
ℹ️ Weitere Informationen zum bestehenden Gesetz und zur Beratungsmöglichkeiten findest Du auch hier:
Diese Zeit bleibt mir – und nun?
Daniela Ehrsam
Die schnelle, persönliche und kompetente Kontaktaufnahme per Mail war eine grosse Hilfe und Unterstützung für mich. Vielen Dank!
- ⚖️ Soll ich abtreiben: ja oder nein? – zum Abtreibungstest
- 🤰 Bin ich schwanger? – zum Online-Schwangerschaftstest
- 💰Was kostet eine Abtreibung? – zum Kostenrechner
- 🛤 Kann eine Abtreibung Folgen für mich haben? – zum Selbsttest
Mit all dem, was Dir nun durch Kopf und Herz geht, kannst Du Dich auch an die Beraterinnen von Pro Femina e.V. wenden! Sie nehmen sich gerne Zeit und beraten Dich persönlich und kostenfrei – 👩🏻💻 📞zum Kontakt per Mail oder Telefon. Oder nutze die 📲 WhatsApp-Beratung
Hast Du Fragen oder Sorgen? Schreibe Dein Anliegen direkt hier ⬇️
Angelina Konrad
Ein sehr nettes Team.
Man bekommt auch schnell eine Antwort.
Wenn man sich aufjedenfall unsicher ist und man in dem Zeitpunkt nicht weiter weißt, oder einen rat braucht, nur zu EMPFEHLEN !!!
FAQs
-
Nach der sogenannten Fristenlösung ist eine Abtreibung in der Schweiz bis zur 10. Schwangerschaftswoche möglich (gerechnet ab der Befruchtung). Dies entspricht etwa der 12. Schwangerschaftswoche, gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung (gynäkologische Zählweise).
-
Ein operativer Schwangerschaftsabbruch kann bis zum Ende der gesetzlich festgelegten Frist erfolgen, d.h. bis zum Ende der 10. Schwangerschaftswoche (gerechnete ab der Befruchtung). Wird nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung gerechnet (gynäkologische Zählweise), entspricht das etwa der 12. Schwangerschaftswoche.
-
Eine medikamentöse Abtreibung ist aus medizinischen Gründen nur bis zum 49. Tag nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung erlaubt. Das entspricht etwa der 7. Schwangerschaftswoche, beziehungsweise der 5. Woche, wenn ab der Befruchtung gerechnet wird. Eine operative Methode ist in der Schweiz länger möglich.
Neuen Kommentar schreiben
Hier hast Du die Möglichkeit, Deine Geschichte zu teilen, anderen Frauen Mut zu machen oder den Artikel zu kommentieren.