Was muss ich beachten?
🙎♀️ Jung und schwanger: Welche Möglichkeiten habe ich? – mach den Selbsttest
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Du trotz Schwangerschaft Deine Lehre beenden kannst.
- Zum Beispiel kannst Du die Zeit Deiner Ausbildung verlängern oder vielleicht noch vor der Geburt Deines Kindes den Abschluss machen.
- Du solltest dafür mit Deinem Lehrberechtigten und einem Berufsschullehrer sprechen.
Jung und schwanger: Welche Möglichkeiten habe ich? – Dein Selbsttest
Schule, Studium, Ausbildung, Berufseinstieg, Freiwilliger Dienst im Ausland … und überraschend schwanger. Du bist jung und hattest erst noch anderes vor? In der Sofort-Auswertung erfährst Du von Deinen Möglichkeiten und bekommst Hilfen und Tipps, wie es gut für Dich weitergehen kann!
Schwanger: Was wird mit meiner Ausbildung?
Gerade in der Arbeitswelt angekommen – und jetzt bist Du schwanger? Es ist verständlich, wenn sich das vielleicht erst einmal wie ein Schock anfühlt. Vermutlich tauchen Fragen auf: Was wird wohl mein Lehrbetrieb sagen? Kann ich meinen Abschluss noch wie geplant machen?
Es ist klar, dass all diese Fragen beunruhigend sein können. In der Regel sollte es aber trotz Schwangerschaft möglich sein, dass Du Deine berufliche Ausbildung weiter machst!
Wie kann ich meine Lehre trotzdem beenden?
Je nach Ausbildungsberuf, Branche und Betrieb kann der Vertrag ganz unterschiedlich gestaltet sein. Auf eine Schwangerschaft ausgelegt ist er vielleicht nicht unbedingt. Doch es lassen sich normalerweise individuelle Lösungen finden, wie Du die Berufslehre trotzdem weitermachen kannst.
Ideal ist es, wenn alle Beteiligten frühzeitig an einer konstruktiven Lösung zusammenarbeiten: also Du, Dein Betrieb und die Berufsschule.
💡 Was ist zu bedenken?
Folgende Faktoren spielen eine Rolle:
- Lehrjahr: Je nachdem, wie weit Du bist, kannst Du Deine Ausbildung vielleicht noch vor der Geburt beenden.
- Deine Tätigkeiten: Manche Arbeiten sollte man nicht mehr ausüben, wenn man schwanger ist; andere kann man ganz normal weitermachen.
- Berufsschule: Selbst wenn Du wegen Schwangerschaft und Geburt die praktische Lehre pausieren müsstest, kannst Du meistens den schulischen Abschluss schon einmal machen.
§ Gesetzliche Vorgaben
Es gibt in Österreich gesetzliche Regelungen, die schwangere Frauen schützen und unterstützen sollen. Sie gelten auch, wenn Du noch in der Lehre und gleichzeitig schwanger bist.
- Kündigungsschutz: Auch Lehrlinge (wie andere Berufstätige) dürfen bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden.
ℹ️ Falls Dir gekündigt wird, bevor Du von Deiner Schwangerschaft erfährst, kannst Du einen Nachweis innerhalb von fünf Tagen einreichen. Dann wird die Kündigung zurückgenommen. - Mutterschutz: Für werdende und stillende Mütter gelten besondere Schutzregelungen, zum Beispiel was die Arbeitsplatzgestaltung und die Arbeitszeiten betrifft. So darf eine schwangere Frau nicht schwer heben oder Akkordarbeit leisten. Auch Ruhezeiten und Tag- statt Nachtarbeit sollten gesichert sein.
- Schutzfristen und Beschäftigungsverbot: Acht Wochen vor und nach der Geburt darf eine Schwangere generell nicht arbeiten. In manchen Fällen (zum Beispiel nach einer Frühgeburt) auch länger.
- Anspruch auf Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz: Während der Schutzfristen wird Dir Dein Wochengeld von der Krankenkasse ausgezahlt. Nach dem Beschäftigungsverbot steht es Dir frei, ob Du Karenz nehmen möchtest. In dieser Zeit erhältst Du das Kinderbetreuungsgeld.
📘 Mehr zu diesen Themen findest Du auch hier:
Kündigungsschutz
Mutterschutzgesetz
Elternkarenz
Kinderbetreuungsgeld
Vielleicht fragst Du Dich an dieser Stelle, wie Du finanziell überhaupt alles stemmen kannst, weil Du als Lehrling noch nicht viel verdienst. Welche Hilfen und Möglichkeiten Dir zustehen, erfährst Du in diesem Artikel – oder Du nimmst einfach Kontakt mit uns auf:
➡️ Finanzielle Hilfen für Schwangere und Mütter
🙌 Unterstützung in Deiner Nähe
⏰ Zeitlicher Rahmen: 3 mögliche Stellschrauben
Folgende zeitliche Anpassungen sind möglich, um auch als schwangere Frau eine berufliche Grundausbildung abzuschließen.
- Zeitpunkt der Abschlussprüfung
Stehst Du schon im letzten Lehrjahr, ist es unter Umständen möglich, Deine Ausbildung regulär zu beenden. Mit Blick auf Deinen Entbindungstermin können Prüfungen in Absprache mit Deinen Lehrbetrieb und der Berufsschule vorgezogen oder auch nach hinten verschoben werden. - Verlängerung der Ausbildung
Wegen möglicher längerer Fehlzeiten durch Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub kann oftmals mit dem Lehrberechtigten vereinbart werden, die Lehrzeit generell zu verlängern. - Ausbildung in Teilzeit
Manchmal kann die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit insgesamt reduziert und die Ausbildung in Teilzeit fortgesetzt werden, wenn die Betreuung des Kindes das erfordert.
ℹ️ Solltest Du länger als vier Monate wegen der Schutzfristen oder Karenz Deine Lehrtätigkeit unterbrechen, wird die überschreitende Zeit nicht auf das Lehrverhältnis angerechnet. Dieses endet nach der vertraglich festgelegten Zeit. Für die fehlende Zeit wird dann ein neuer Vertrag abgeschlossen.
👩💻 Gerne überlegen wir mit Dir gemeinsam, wie Du Deine Lehre und beruflichen Pläne trotz Schwangerschaft jetzt am besten angehen kannst: Zum Kontakt mit den Beraterinnen von Pro Femina e.V.
Welche Schritte stehen jetzt an?
Um Anpassungen Deiner Lehre möglichst einfach vorzunehmen, kann es ratsam sein, alle Beteiligten bald über Deine Schwangerschaft zu informieren. So können sich alle gut darauf einstellen und auch Abwesenheitszeiten frühzeitig einplanen.
Mit folgenden Personen solltest Du ein Gespräch suchen:
- Mit einer Lehrperson der Berufsschule: Vielleicht gibt es hier einen Vertrauenslehrer, den Du um Rat fragen könntest? Auch eine andere Lehrkraft, bei der Du Dich gut aufgehoben fühlst, kommt in Frage. Sie können mit Dir besprechen, welche schulischen Lösungen denkbar sind, und das zusammen mit der Schuldirektion klären.
- Mit Deinem Lehrberechtigten: Dieser ist unmittelbar mit Deiner Arbeit im Betrieb vertraut und auch verantwortlich dafür, dass bei Deiner Tätigkeit die Mutterschutzregelungen eingehalten werden. Auch sollte Deine Ausbildungsleitung möglichst als erste im Betrieb von Deiner Schwangerschaft erfahren, um ungute Gerüchte zu vermeiden. So kann sie sich gleich mit Dir Gedanken machen und dann an Deiner Stelle andere wichtige beteiligte Personen ansprechen.
- Du kannst Dich ebenso an die Wirtschaftskammerorganisation (WKO) und die Arbeiterkammer Deines Bundeslandes wenden, oder bei schwierigen Situationen an Deinen Betriebsrat.
Es ist natürlich hilfreich, wenn Du Dich mit Deiner Ausbildungsleitung und den Kollegen gut verstehst. Dann fällt es vermutlich leichter, die große Neuigkeit zu verkünden. Aber so oder so darfst Du auf jeden Fall selbstbewusst von Deiner Schwangerschaft berichten. Einen professionellen Umgang damit darfst Du von Deinem Arbeitgeber auf jeden Fall erwarten.
Kurz vor der Übernahme?
Ein möglicher Sonderfall ist es, wenn Du am Ende der Ausbildung schwanger wirst und damit auch kurz vor der festen Übernahme in den Betrieb stehst. Es ist verständlich, wenn Du erst einmal zögerst, von Deiner Schwangerschaft zu berichten. Hier darfst Du sorgsam abwägen!
Als Lehrling muss Dein Lehrberechtigter Dich mindestens 3 Monate weiter beschäftigen (Weiterverwendungszeit/Behaltepflicht). Diese Zeit läuft durch eine Schwangerschaft aus – es sei denn, es besteht ein befristetstes Arbeitsverhältnis für die Dauer der Weiterbeschäftigung. Dann läuft diese nach den Schutzfristen weiter.
Sehr gerne überlegen wir gemeinsam mit Dir, wie Du die berufliche Herausforderung gut mit der Schwangerschaft vereinbaren kannst.
- Vielleicht möchtest Du erste Ideen entwickeln, wie Du in Deiner Situation am besten vorgehen kannst? Wenn Du Dir dabei gedankliche Unterstützung und Beratung wünschst, stehen Dir die Beraterinnen von Pro Femina e.V. gerne zur Seite: 📩 zum Kontakt
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