Welche Schutzregeln für schwangere Frauen und Mütter gibt es?
- Spezielle Richtlinien regeln die Themen Arbeitszeit, Kündigung und Arbeitsplatzgestaltung.
- Der Mutterschutz beginnt acht Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen nach der Geburt.
- Nach der Geburt erhalten Mütter ihr Wochengeld von der zuständigen Krankenkasse.
Schwanger am Arbeitsplatz: Was muss ich beachten? – Mach den Selbsttest!
Im weiteren Artikel findest Du außerdem nähere Informationen zu den verschiedenen Schutzmaßnahmen.
Schwanger am Arbeitsplatz: Was muss ich beachten? - Dein Selbsttest
Dich beschäftigen im Moment Fragen bezüglich Deiner Schwangerschaft und Deiner Arbeit. Es ist vermutlich nicht einfach, einen Überblick über die beruflichen Regelungen zu bekommen. Klick an, welche Themen Dich interessieren: ➡️ Sieben Fragen & sieben Antworten direkt auf Deinen Bildschirm!
Grundsätzlich gilt: Wegen der Schwangerschaft dürfen Dir im Beruf keine Nachteile entstehen!
Für wen gilt das Mutterschaftsgesetz?
Es ist also nicht entscheidend, welche Staatsangehörigkeit Du hast oder wie lange Dein Dienstverhältnis dauert, sondern allein Deine Beschäftigung an einem Arbeitsplatz in Österreich ist das Kriterium für das Mutterschutzgesetz.
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Du bist in bestimmten Zweigen des öffentlichen Dienstes oder in einem Privathaushalt beschäftigt? Dann kann für Dich eine Sonderbestimmung gelten.
Als Landarbeiterin gelten für Dich die Bestimmungen des Landarbeitsgesetzes und der Landarbeitsordnung.
ℹ️ Über die Arbeitsinspektion kannst Du alles im Detail für Deinen Fall erfahren.
Was ist konkret geregelt?
Ein besonders wichtiger Aspekt des Mutterschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz.
Darüber hinaus nimmt das Mutterschutzgesetz verschiedene Faktoren in den Blick, die auf eine Schwangerschaft gesundheitliche Auswirkungen haben können. Das sind vor allem die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeiten sowie besondere Schutzfristen.
Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz gilt für schwangere Frauen während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt. Wenn Du Eltern-Karenz in Anspruch nimmst, kann Dir bis vier Wochen nach der Karenz nicht gekündigt werden.
Auch nach einer Fehlgeburt steht der Arbeitnehmerin ein Kündigungs- und Entlassungsschutz zu.
Vielleicht wurde Dir gekündigt und Du hattest Deinem Arbeitgeber noch nichts von der Schwangerschaft erzählt? Oder Du wusstest selber noch nichts davon? Dann hast Du fünf Tage nach der Kündigung Zeit, Deine Schwangerschaft mit einem ärztlichen Attest anzuzeigen. Dann wird die Kündigung unwirksam.
❗️Achtung: Vom Kündigungsschutz ausgenommen sind Dienstnehmerinnen, die noch in der Probezeit sind. Wirst Du in der Probezeit schwanger, bist Du allerdings nicht verpflichtet, das Deinem Arbeitgeber mitzuteilen. Sollte Dein Arbeitgeber Dich während der Probezeit aufgrund Deiner Schwangerschaft kündigen, verstößt er gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Die Auflösung des Vertrages kannst Du innerhalb von 14 Tagen beim Arbeits- und Sozialgericht bekämpfen.
In jedem Fall ist es ratsam, Dich früh genug an Deine Arbeitnehmervertretung oder -institution zu wenden, damit Dir später keine Nachteile entstehen.
Gestaltung des Arbeitsplatzes
Der besondere Schutzbedarf der Frau und des Kindes muss am Arbeitsplatz berücksichtigt werden.
Deshalb muss der Arbeitgeber während der Schwangerschaft und bis zum Ende der Stillzeit Deinen Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, dass Du vor Gefährdungen für die Gesundheit geschützt bist.
Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsinspektorat darüber, was Du an Tätigkeiten ausüben kannst oder nicht.
🔎 Beispiel: Schweres Heben und Akkordarbeit etwa sind laut Mutterschutzgesetz verboten.
Bei Deiner Tätigkeit muss es außerdem die Möglichkeit geben, die Arbeit zu unterbrechen, Dich hinzusetzen oder auch einmal hinzulegen. Der Arbeitgeber muss Dir dafür ein geeignetes Bett oder eine Liege bereitstellen. Dadurch darf Dir auch kein Verdienstentgang entstehen.
Kann der Arbeitgeber keine gleichwertige Ersatzlösung für unzumutbare Tätigkeiten und Bedingungen anbieten und Dich nicht ausreichend schützen, wird die gesamte Arbeitsleistung eingestellt: Beschäftigungsverbot
Arbeitszeiten
- Überzeit und Nachtarbeit: Grundsätzlich dürfen schwangere und stillende Frauen keine Überstunden machen und außerdem nachts (zwischen 20 und 6 Uhr) nicht arbeiten. In manchen Fällen empfiehlt es sich deswegen, täglich aufzuschreiben, wie lange Du als schwangere Frau arbeitest.
- Maximale Dauer der Arbeitszeit: Eine schwangere Frau darf am Tag nicht mehr als neun Stunden arbeiten, in der Woche nicht mehr als 40 Stunden. Bei hauptsächlich stehenden Tätigkeiten darf eine Schwangere ab der 21. Schwangerschaftswoche nicht mehr als vier Stunden eine solche Arbeit verrichten. Ab der 21. Schwangerschaftswoche darf die Dienstnehmerin keine Arbeiten mehr unter Zeit- und Leistungsdruck tätigen.
- Pausen: Eine schwangere Frau darf sich während der Arbeit täglich ausruhen, wie oft, liegt in ihrem Ermessen. Die Ruhezeit gilt als reguläre Arbeitszeit, sofern sie nicht in der festgelegten Pause geschieht.
- Arbeit an Sonn- und Feiertagen: Auch Sonn- und Feiertagsarbeit ist für Schwangere nicht erlaubt. Ausnahmen bestehen zum Beispiel im Gastgewerbe und müssen mit einer anschließenden Ruhezeit einhergehen.
➡️ Das Arbeitsinspektorat kann Dir auch hier weiterhelfen. - Beschäftigungsverbot: Sollte der Arbeitgeber keine genügenden Schutzmaßnahmen umsetzen, oder die schwangere Frau anderweitig gefährdet sein, kann ein Arzt die Freistellung befürworten und schriftlich begründen. Das Freistellungszeugnis muss dem Dienstgeber vorgelegt werden.
🗓 Übrigens: Für die üblichen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen muss Dein Arbeitgeber Dich in der Schwangerschaft von der Arbeit freistellen, wenn Du keinen Termin außerhalb Deiner Arbeitszeiten bekommen kannst, oder dies unzumutbar wäre. Dein Arbeitgeber muss Dir in dieser Zeit Deinen Lohn normal zahlen.
Gesetzliche Beschäftigungsfristen vor und nach dem Entbindungstermin
Vielleicht fragst Du Dich: Wie lange darf oder muss ich als schwangere Frau arbeiten – etwa bis zum Einsetzen der Wehen? (Das ist in manchen Ländern tatsächlich der Fall!) Glücklicherweise gibt es in Österreich dafür aber andere, ganz genaue Regelungen.
Der Mutterschutz
Acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt Deines Babys besteht eine gesetzliche Schutzfrist, in der Du als schwangere Frau bzw. frisch gebackene Mutter nicht arbeiten darfst.
Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt verlängert sich der Zeitraum nach der Entbindung sogar auf zwölf Wochen. Kommt Dein Baby früher oder später als zum errechneten Entbindungstermin zur Welt, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung, allerdings nur bis zur Höchstdauer von 16 Wochen.
ℹ️ Vielleicht hast Du schon davon gehört, dass eine werdende Mutter „in Mutterschutz geht“. Genau diese Schutzfristen rund um die Geburt sind damit gemeint.
Gehalt während des Mutterschutzes
Während der acht Wochen Mutterschutz nach der Entbindung (höchstens 16 Wochen bei Frühgeburten) bekommst Du Dein volles Wochengeld von der Krankenkasse. Die notwendigen Unterlagen sind dort vorzulegen, nicht bei Deinem Dienstgeber.
Das Wochengeld berechnet sich nach Deinem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist. Hinzu kommt der prozentuelle Aufschlag bei Sonderzahlungen (im Allgemeinen 17 Prozent). Dies wird in Tagsätzen berechnet.
Noch Fragen oder Sorgen?
Daher kann es ratsam sein, das Gespräch mit Deinem Chef zu suchen. Denn natürlich können alle im Mutterschutzgesetz verankerten Rechte und Regelungen nur eingehalten werden, wenn Dein Arbeitgeber überhaupt von Deiner Schwangerschaft weiß.
Natürlich ist es manchmal nicht ganz einfach, die eigene Situation am Arbeitsplatz genau einzuordnen und dann dem Arbeitgeber gegenüber vertreten zu können.
Vielleicht wünschst Du Dir ein Gespräch mit jemandem, der mit diesem Thema Erfahrung hat oder es gibt etwas, das Dir in Deiner ganz individuellen Situation noch Sorgen oder Kopfzerbrechen bereitet?
- 👩💻 Gerne überlegen die Beraterinnen von Pro Femina e.V. wir mit Dir gemeinsam, wie Du Deinem konkreten Fall jetzt am besten vorgehen kannst: Zum Kontaktformular!
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