In Österreich: Ärzte und Abtreibung

Rolle des Arztes

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Die Rolle des Arztes beim Schwangerschaftsabbruch

  • Eine Abtreibung darf in Österreich nur von einem zugelassenen Arzt durchgeführt werden und nach vorheriger Beratung.
  • Allerdings führen aus Gewissensgründen nicht alle Frauenärzte Schwangerschaftsabbrüche durch.
  • Wenn keine Lebensgefahr der Schwangeren besteht, sind Ärzte gesetzlich nicht verpflichtet, eine Abtreibung vorzunehmen.

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Wer führt einen Schwangerschaftsabbruch durch?

Ein Schwangerschaftsabbruch darf grundsätzlich nur von einem Arzt / einer Ärztin und nach geltenden medizinischen Standards vorgenommen werden. Eine Abtreibung ohne Arzt ist grundsätzlich rechtswidrig (StGB § 96 (2)). Diese Regelungen gelten vor allem zum gesundheitlichen Schutz der Frau.

Ärzte und Abtreibung in Österreich:

Viele Ärzte stehen einmal vor der Frage, eine Abtreibung durchzuführen oder nicht. Gemäß § 97 (2) StGB besteht in Österreich aber keine Verpflichtung für Ärzte, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. Viele Ärzte machen von dieser Gewissensfreiheit Gebrauch und wollen keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Es gibt aber auch Mediziner und Kliniken, die sich auf Abtreibungen spezialisiert haben.

  • § 96 (1) Wer mit Einwilligung der Schwangeren deren Schwangerschaft abbricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen, begeht er die Tat gewerbsmäßig, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

    (2) Ist der unmittelbare Täter kein Arzt, so ist er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, begeht er die Tat gewerbsmäßig oder hat sie den Tod der Schwangeren zur Folge, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

    (3) Eine Frau, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft selbst vornimmt oder durch einen anderen zuläßt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

    § 97. (1) Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar,
    1. wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird; oder
    2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird; oder
    3. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Rettung der Schwangeren aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr unter Umständen vorgenommen wird, unter denen ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist.

    (2) Kein Arzt ist verpflichtet, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder an ihm mitzuwirken, es sei denn, daß der Abbruch ohne Aufschub notwendig ist, um die Schwangere aus einer unmittelbar drohenden, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr zu retten. Dies gilt auch für die in gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen tätigen Personen.

    (3) Niemand darf wegen der Durchführung eines straflosen Schwangerschaftsabbruchs oder der Mitwirkung daran oder wegen der Weigerung, einen solchen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder daran mitzuwirken, in welcher Art immer benachteiligt werden.

Wie finde ich einen Arzt für die Abtreibung?

Es kann ganz verschiedene Gründe geben, weshalb Du Dich nicht dazu in der Lage siehst, das Kind zu bekommen, und Dich fragst, welche Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Sobald man im Internet die Suche nach einem geeigneten Arzt für eine Abtreibung startet, bekommt man rasch Adressen, wo man einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann. Inwieweit es sich dabei um seriöse Anbieter handelt, müsste man als schwangere Frau individuell prüfen.

Auf der Suche nach Ärzten für eine Abtreibung: Bedenkzeit

Wenn Du ungeplant schwanger bist und sofort einen Arzt für einen Schwangerschaftsabbruch finden willst, ist es ratsam, Dich nicht übereilt festzulegen. Mit ausreichend Bedenkzeit kannst Du Dich selbst vor einer Kurzschlussreaktion etwa aus Angst oder aus dem Schock heraus schützen.

Es ist Dein Recht, Dich nicht nur über praktische Dinge wie die Methoden einer Abtreibung oder was eine Abtreibung kostet zu informieren.

Du bist es wert, Dich professionell über alle Deine Möglichkeiten informieren und beraten zu lassen! Auch der Gesetzgeber will gewährleisten, dass jede Frau eine für sich persönlich tragfähige Entscheidung finden kann.

Bei wem die Beratung stattfinden kann, ist im Gesetz nicht genau festgeschrieben. Neben der ärztlichen und medizinischen Aufklärung, kannst Du dafür weitere Beratungsstellen aufsuchen. Insgesamt bleiben aber für die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs mehrere Wochen, in denen eine Frau sich in aller Ruhe mit den Pro und Contras zu einer Abtreibung auseinandersetzen kann.

Vielleicht bist Du gerade auf der Suche nach einem Gynäkologen beziehungsweise Frauenarzt für einen Schwangerschaftsabbruch. Bestimmt machst Du Dir diese Entscheidung nicht leicht und bist vielleicht innerlich sogar richtig hin- und hergerissen – während Du Dich zugleich schon erkundigst, wer eine Abtreibung durchführt.

Was nun?

Wahrscheinlich gibt es noch viele andere Fragen, die Dich gerade beschäftigen. Du kannst Dich gerne weiter auf unserer Webseite zu den Themen Ungeplant schwanger und Abtreibung informieren.

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Mit all dem, was Dich nun bewegt und mit den Fragen, die Dir vielleicht noch durch den Kopf gehen, kannst Du Dich aber auch jederzeit an uns wenden! Wir nehmen uns gerne Zeit, um mit einem Blick von außen all das genauer anzuschauen.

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