Was passiert mit Babys, die abgetrieben werden?
Was nach einer Abtreibung mit dem Kind geschieht, hängt vom Zeitpunkt der Schwangerschaft und der Methode der Abtreibung ab – außerdem, wie das medizinische Personal in einem solchen Fall handelt oder wie eine Frau selbst damit umgeht (z.B., wenn ein Teil der medikamentösen Abtreibung zuhause durchgeführt wird).
Vielleicht machst Du Dir gerade im Vorfeld einer Abtreibung solche Gedanken, oder in der Situation selbst… Womöglich bist Du auch gerade völlig auf Dich gestellt und dieses Thema geht Dir sehr nahe. Nichtsdestotrotz zeugt es von Mut und ehrlicher Suche, dass Du Dich mit diesem Thema beschäftigst.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die folgenden Informationen sehr belastend sein können! Vielleicht möchtest Du vorsichtig für Dich überlegen und abwägen, was das alles mit Dir macht…
Operative Abtreibung
Bei einer operativen Abtreibung (in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft) werden der Embryo (so wird das Kind in den ersten zweieinhalb Schwangerschaftsmonaten genannt) und Gewebe durch eine Absaugung oder Ausschabung aus der Gebärmutter entfernt. Beides überlebt der Embryo nicht.
Je nach Klinik und den dort geltenden Regelungen können die Überreste des Kindes entweder:
- gesammelt einer Bestattung zugeführt werden
- im medizinischen Abfall der Klinik entsorgt werden
- für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.
Medikamentöse Abtreibung
Bei einer medikamentösen Abtreibung (bis zur 9. SSW, gerechnet ab der letzten Periode) wird der Embryo nach der Verabreichung des zweiten, wehenauslösenden Medikaments zusammen mit weiterem Gewebe ausgestoßen. Es kann sein, dass die Frau hierbei auch den Embryo erkennen kann. Viele Frauen sind in dieser Situation meist alleine und es bleibt ihnen überlassen, was danach mit dem Embryo geschieht und ob sie ihn bestatten möchten.
Manche Frauen begraben ihn beispielsweise an einem bestimmten Ort, zu dem sie noch später hinkommen können.
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Gibt es in Österreich die Möglichkeit, das Kind offiziell zu bestatten oder anzumelden?
In Österreich gelten bei der Bestattung die Bestimmungen des Bestattungsgesetzes, das in jedem Bundesland eigenständig geregelt ist. Grundsätzlich ist es möglich, ein totes Kind unabhängig von seiner Größe oder seinem Gewicht bestatten zu lassen, wenn die Eltern dies wünschen.
Bei einer Fehlgeburt (das Kind wiegt weniger als 500 Gramm und zeigt keine Lebenszeichen) besteht kein verpflichtender Bestattungsanspruch, aber eine Bestattung ist auf Wunsch der Eltern möglich.
Bei einer Totgeburt (das Kind wiegt mehr als 500 Gramm oder stirbt während der Geburt) ist eine Bestattung verpflichtend.
Ein Kind, das durch eine Abtreibung stirbt, fällt in Österreich rechtlich unter die Regelung für Fehl- oder Totgeburten. Details und mögliche Abweichungen sollten in der jeweiligen Klinik oder beim Arzt erfragt werden. Dies gilt auch im Falle einer Spätabtreibung.
In Österreich besteht derzeit keine Pflicht, Fehlgeburten beim Standesamt zu melden, jedoch haben Eltern das Recht, ihr Kind bestatten zu lassen, um Abschied nehmen zu können.
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